Kampf gegen Spielsucht: Auch Saarbrücken erlaubt nur noch zwei Automaten pro Kneipe
Die sogenannte „Spielverordnung“ regelt den Umgang mit gewerblichen Geldspielgeräten. Bislang dürfen Betreiber von Schankwirtschaften, Wettannahmestellen oder Restaurants laut der Verordnung pro Standort drei solcher Geräte aufstellen. Das soll sich zum 10. November dieses Jahres ändern. Dann tritt nämlich eine Änderung des Gesetzes in Kraft.
Diesbezüglich informierte auch die Landeshauptstadt Saarbrücken in einer Pressemitteilung: Betreiber von Spielautomaten seien demnach verpflichtet, überschüssige Geräte abzubauen. Laut der Verordnung dürfe man pro Standort künftig nur noch zwei Automaten aufstellen.
Im Rahmen von Kontrollen des Ordnungsamtes soll die Einhaltung der neuen Bestimmung überprüft werden, kündigte die Stadt Saarbrücken an.
Verwendete Quellen:
• Pressemitteilung der Landeshauptstadt Saarbrücken, 22.10.2019