Kitas im Saarland öffnen wieder im Regelbetrieb

Ab August öffnen die Kitas im Saarland wieder im Regelbetrieb. Dann dürfen auch Eltern die Einrichtungen wieder betreten.
Kitas im Saarland öffnen ab August wieder im Regelbetrieb. Foto: Monika Skolimowska/dpa-Bildfunk
Kitas im Saarland öffnen ab August wieder im Regelbetrieb. Foto: Monika Skolimowska/dpa-Bildfunk
Kitas im Saarland öffnen ab August wieder im Regelbetrieb. Foto: Monika Skolimowska/dpa-Bildfunk
Kitas im Saarland öffnen ab August wieder im Regelbetrieb. Foto: Monika Skolimowska/dpa-Bildfunk

Die 488 Kindertagesstätten im Saarland öffnen ab dem 1. August wieder im sogenannten Regelbetrieb. Das haben das Familienministerium und das Bildungsministerium am heutigen Donnerstag (23. Juli 2020) mitgeteilt.

Keine festen Gruppen mehr

Demnach müssen sich Kinder und Erzieher nicht mehr in festen Gruppen aufhalten. So könnten zu den Randzeiten am frühen Morgen und späten Nachmittag gemischte Gruppen gebildet werden, um eine optimale Betreuungszeit zu erreichen.

Eltern dürfen wieder in Kitas

Außerdem dürfen Eltern und Erziehungsberechtigte laut den Ministerien ab dem 1. August wieder die Räumlichkeiten der Kitas betreten. Auch die Förderkräfte der Arbeitsstelle für Integrationspädagogik (AfI) und sonstige Unterstützungskräfte dürfen in gewohnter Weise tätig sein. „Damit sind wir an dem Punkt, an dem wir zur Normalität in den Einrichtungen zurückkehren“, so Familienministerin Monika Bachmann (CDU). Dennoch müsse das Coronavirus-Infektionsgeschehen weiter beobachtet und mit erneuten Einschränkungen gerechnet werden.

Regelung für leicht erkältete Kinder

Christine Streichert-Clivot (SPD) begründete die Öffnung der Kitas im Regelbetrieb mit pädagogischen Gründen, dem Recht auf Bildung und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Es brauche nach den Sommerferien Regelungen für den Umgang mit Kindern, die leicht erkältet sind. „Wir wollen eine Situation vermeiden, in der Kinder mit leichtem Schnupfen einen negativen Corona-Test vorlegen müssen, um wieder in die Kita zu können“, so Streichert-Clivot. Es sollen „in Kürze“ dazu Regelungen gefunden werden.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des Familienministeriums und des Gesundheitsministeriums, 23.07.2020