Landesregierung gibt Perspektive für Veranstaltungen im Saarland

Der saarländische Ministerrat hat am heutigen Freitag (29. Mai 2020) angekündigt, dass im Saarland ab dem 15. Juni 2020 wieder kleinere Veranstaltungen erlaubt sein sollen.
Die saarländische Landesregierung erlaubt im Zuge weiterer Corona-Lockerungen wieder die Durchführung kleinerer Veranstaltungen. Archivfoto: Oliver Dietze/dpa
Die saarländische Landesregierung erlaubt im Zuge weiterer Corona-Lockerungen wieder die Durchführung kleinerer Veranstaltungen. Archivfoto: Oliver Dietze/dpa
Die saarländische Landesregierung erlaubt im Zuge weiterer Corona-Lockerungen wieder die Durchführung kleinerer Veranstaltungen. Archivfoto: Oliver Dietze/dpa
Die saarländische Landesregierung erlaubt im Zuge weiterer Corona-Lockerungen wieder die Durchführung kleinerer Veranstaltungen. Archivfoto: Oliver Dietze/dpa

Weitere Corona-Lockerungen

Am heutigen Freitagmorgen hat der saarländische Ministerrat eine neue Corona-Verordnung beschlossen, die ab dem kommendem Montag (1. Juni 2020) in Kraft tritt und vorerst bis zum 14. Juni 2020 gelten soll. Die neue Verordnung sieht weitere Corona-Lockerungen vor:
Corona-Lockerungen für die Gastronomie
Schwimmbäder dürfen am 8. Juni wieder öffnen
Treffen von bis zu 10 Personen erlaubt

Perspektive für Veranstaltungen

Der Ministerrat zeigte zudem Veranstaltern wieder eine Perspektive: So sollen kleinere Veranstaltungen im Saarland wieder ab dem 15. Juni 2020 erlaubt sein. Die Durchführung von Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ist demnach mit einer maximalen Personenzahl von 50 Leuten möglich. Im Freien dürfen Veranstaltungen sogar mit bis zu 100 Personen durchgeführt werden. Für beide Varianten gelten allerdings strenge Auflagen.

Auf SOL.DE-Nachfrage erklärte eine Sprecherin der Staatskanzlei des Saarlandes, dass unter Veranstaltungen auch private Zusammenkünfte zu verstehen seien. Allerdings gilt laut Angaben der Staatskanzlei sowohl für öffentliche als auch für private Veranstaltungen die Maßgabe, dass Veranstaltungen, bei denen mehr als 10 Personen anwesend sind, vorab bei der Ortspolizeibehörde gemeldet werden müssen.

Bei der Durchführung der Veranstaltungen seien außerdem besondere infektionsschutzrechtliche Auflagen zu beachten. So müsse beispielsweise der Mindestabstand von eineinhalb Metern eingehalten und die vollständige Kontaktnachverfolgung gewährleistet werden.

Verwendete Quellen:
– Angaben der saarländischen Landesregierung vom 29.05.2020