„Privatzoo“: Nunkircher Familie bekommt Tiere nicht zurück

Im vergangenen Jahr befreiten Einsatzkräfte fast 150 Tiere aus einem „Privatzoo" in Nunkirchen. Und nicht nur das: Gegen die Eigentümer wurde ein Tierhalteverbot ausgesprochen. Das Verwaltungsgericht in Saarlouis verhandelte am Donnerstag (09. Mai 2019) den Fall.
Zahlreiche Hunde wurden unter anderem im vergangenen Jahr von einem Hof in Nunkirchen gerettet. Foto: BeckerBredel
Zahlreiche Hunde wurden unter anderem im vergangenen Jahr von einem Hof in Nunkirchen gerettet. Foto: BeckerBredel
Zahlreiche Hunde wurden unter anderem im vergangenen Jahr von einem Hof in Nunkirchen gerettet. Foto: BeckerBredel
Zahlreiche Hunde wurden unter anderem im vergangenen Jahr von einem Hof in Nunkirchen gerettet. Foto: BeckerBredel

Im Fall um den Nunkircher „Privatzoo“ kam das Saar-Verwaltungsgericht gestern zu einem Urteil: Die Familie bekommt ihre Tiere nicht zurück. Das geht aus einem Bericht der „SZ“ hervor. Eine Sprecherin sagte, die Wegnahme sei zu dulden, da die rund 150 geretteten Tiere nicht artgerecht gehalten worden sind. Allerdings könnte die Tierhalter-Familie „die Klage weiter vor das Oberverwaltungsgericht ziehen“.

Die Rettungsmaßnahme selbst fand im Rahmen einer Razzia am 4. September 2018 statt. Hunde, Pferde, Kängurus und Co. wurden dabei von dem Nunkircher Hof befreit. Während des Einsatzes leisteten zwei Bewohner erheblichen Widerstand; ein Polizist kam so zu Schaden.

Verwendete Quellen:
Saarbrücker Zeitung