Teils dicke Luft um Badeverbot am Losheimer Stausee – dieses hat vor allem einen juristischen Grund

Das neue Badeverbot am Losheimer Stausee sorgt weiterhin für Diskussionen, nicht nur im Internet. Derweil befürwortet der DLRG die Regelung. Und die Gemeinde Losheim führt vor allem einen juristischen Grund für die Änderung an.
Hier zu sehen: das Strandbad am Losheimer Stausee. Foto: Manuela Meyer/CC4.0-Lizenz/Bild unbearbeitet
Hier zu sehen: das Strandbad am Losheimer Stausee. Foto: Manuela Meyer/CC4.0-Lizenz/Bild unbearbeitet

Seit einigen Wochen gibt es am Losheimer Stausee ein neues Badeverbot (wir berichteten). Zuvor hatten Schwimmer:innen auch außerhalb des Strandbades noch ihre Runden ziehen können. Das war unter dem Hinweis „Schwimmen auf eigene Gefahr“ möglich. In dieser Badesaison sieht das Ganze anders aus. Es wurde ein allgemeines Badeverbot außerhalb des Strandbades verhängt. Das sorgt auch weiterhin für Diskussionen. Zwischenzeitlich ist sogar eine Petition gestartet worden.

Teils dicke Luft um Badeverbot am Losheimer Stausee

Im „Aktueller Bericht“ des „SR“ ist bei den Gästen vor Ort nachgefragt worden. Teilweise sorge das Badeverbot für Unverständnis – die Stimmung unter den Gästen sei mitunter getrübt. Eigentlich sollte man im Losheimer Stausee „eigenverantwortlich“ baden können, meint eine Besucherin im Beitrag. Eine Seite des Sees gesperrt, die andere auf? „Verstehe ich nicht“, heißt es dazu an anderer Stelle.

DLRG befürwortet die Regelung

Aus Sicht des Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e. V. (kurz: DLRG) werde das „Badeverbot, wie die Gemeinde Losheim es derzeit durchsetzt, in jedem Fall“ befürwortet. Für die Retter:innen sei die Wasserfläche vor Ort so sicher zu kontrollieren. Schwimmer:innen könnten etwa den Bereich des Sees, in dem Segelboote und Co. unterwegs sind, demnach nicht unsicher queren.

Vor allem juristischer Grund für Badeverbot

Die Gemeinde Losheim hat vor allem einen juristischen Grund für das Badeverbot, so der „Aktuelle Bericht“. Ein Gutachten habe gezeigt: „Baden auf eigene Gefahr“ reiche nicht mehr aus, um die Gemeinde bei Unfällen von der Haftung zu befreien. Deswegen müsse man „Baden ist verboten“ schreiben sowie deutlich ausschildern. Damit sei die Haftungsfrage auch geklärt.

Sollten Gäste außerhalb des ausgewiesenen Bereichs schwimmen, soll es jedoch keine Bußgelder geben. Auch Kontrollen sollen nicht stattfinden. Der DLRG rät aber dazu, in Sichtnähe der Retter:innen zu bleiben.

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Verwendete Quellen:
– „Aktueller Bericht“ des „SR“
– eigene Berichte
– Verwendetes Foto: Manuela Meyer/CC4.0-Lizenz/Bild unbearbeitet