Lebensmittelwarnung im Saarland: Plastikfremdkörper in Wurst

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ruft derzeit ein Produkt der Reihe "Schinken Spicker" zurück. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass bei der Produktion Verunreinigungen durch Plastikfremdkörper entstanden sind.
Dieses Produkt ist vom Rückruf betroffen. Foto: Rügenwalder Mühle
Dieses Produkt ist vom Rückruf betroffen. Foto: Rügenwalder Mühle
Dieses Produkt ist vom Rückruf betroffen. Foto: Rügenwalder Mühle
Dieses Produkt ist vom Rückruf betroffen. Foto: Rügenwalder Mühle

Rückruf-Aktion auch im Saarland: Hierzulande wird vor dem Verzehr des Produkts „Schinken Spicker Bunte Paprika-Lyoner“ von „Rügenwalder Mühle“ gewarnt. Das geht aus einer Mitteilung des Portals „lebensmittelwarnung.de“ hervor.

Plastikteile?

Die „Schinken Spicker“ könnten durch Plastikfremdkörper verunreinigt sein. Konkret sei nicht auszuschließen, dass „scharfkantige Fremdkörper“ in der Verpackung enthalten sind. Nach Angaben des Konzerns führe das versehentliche Verschlucken jener Fremdkörper womöglich zu einer Gesundheitsgefahr.

Von dem Rückruf betroffen: die „Schinken Spicker Bunte Paprika-Lyoner“ in der 80-Gramm-Packung mit der Chargennummer BL0401 03 und Folgenummer sowie dem Mindesthaltbarkeitsdatum 02.03.2020. Sollten andere Chargennummern und/oder andere Mindesthaltbarkeitsdaten auf den Packungen angegeben sein, gilt die Lebensmittelwarnung nicht. Somit sei der Verzehr unbedenklich.

Rückgabe möglich

Kunden, die das Produkt erworben haben, können die Wurst auch ohne Vorlage eines Kassenbons zurückgeben. Der Kaufpreis wird dann entsprechend erstattet. Der Hersteller hat, im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes, am Freitag (7. Februar 2020) die Rückholung der betroffenen Produkte veranlasst. Unter anderem gab es die Wurst bei Rewe, Real und Edeka zu kaufen.

Verwendete Quellen:
– lebensmittelwarnung.de