Massive Beleidigungen gegen Sanitäter in Saarlouis: Ermittlungen wieder aufgenommen

Im vergangenen Jahr wurden zwei Rettungssanitäter bei einem Einsatz in Saarlouis massiv beleidigt und bedroht. Ein entsprechendes Ermittlungsverfahren stellte die Staatsanwaltschaft mangels öffentlichen Interesses ein. Die in der Öffentlichkeit stark kritisierte Einstellungsverfügung wurde nun durch eine Entscheidung des Generalstaatsanwalts aufgehoben. Der Fall wird nun neu aufgerollt.
In Saarlouis wurden zwei Sanitäter bei einem Einsatz massiv beleidigt. Symbolfoto: Tom Wunderlich/dpa-Bildfunk
In Saarlouis wurden zwei Sanitäter bei einem Einsatz massiv beleidigt. Symbolfoto: Tom Wunderlich/dpa-Bildfunk
In Saarlouis wurden zwei Sanitäter bei einem Einsatz massiv beleidigt. Symbolfoto: Tom Wunderlich/dpa-Bildfunk
In Saarlouis wurden zwei Sanitäter bei einem Einsatz massiv beleidigt. Symbolfoto: Tom Wunderlich/dpa-Bildfunk

Sanitäter in Saarlouis beleidigt und bedroht

Zwei Rettungssanitäter wurden im vergangenen Jahr bei einem Einsatz in Saarlouis massiv beleidigt und bedroht. Die Einsatzkräfte sollten sich in einer Saarlouiser Gaststätte eigentlich um einen kollabierten Gast kümmern. Doch beim Eintreffen vor Ort wurden sie zunächst von einer Frau beschimpft. Laut Angaben der Rettungskräfte wurden sie unter anderem als „Wichser“, „Arschlöcher“ und „Pussys“ beleidigt. Zudem soll die Frau die Sanitäter geschubst und angerempelt haben, sodass diese sich bei ihrer Arbeit massiv gestört fühlten. Sie soll den beiden auch mit „Ich box‘ euch weg“ gedroht haben. Weitere Informationen zum damaligen Vorfall gibt es unter: „Beleidigung von Sanitätern in Saarlouis: Staatsanwaltschaft lehnt Verfahren ab“.

Staatsanwaltschaft stellte Ermittlungen zunächst ein

Die Einsatzkräfte stellten daraufhin Strafanzeige gegen die aggressive Frau. Dieser drohten in der Folge allerdings keine strafrechtlichen Konsequenzen, da die Staatsanwaltschaft Saarbrücken das Ermittlungsverfahren wegen „mangelndem öffentlichen Interesse“ einstellte. Die damalige Begründung: Der Rechtsfrieden sei nicht gestört und eine Strafverfolgung sei kein „Anliegen der Allgemeinheit“. Diese Entscheidung sorgte beim DRK im Saarland für solch großen Unmut, dass sie den Fall über ihre Facebookseite publik machten.

Mit Erfolg: Innerhalb kürzester Zeit kam es zu einer breiten öffentlichen Diskussion. Sämtliche Stimmen aus der Bevölkerung und Politik waren sich einig, dass diejenigen, die sich für die Allgemeinheit einsetzen und dabei zum Opfer einer Straftat werden, einen besonderen Schutz des Staates verdienen. Eine Einstellungsverfügung sei in einem solchen Fall nicht hinnehmbar.

Generalstaatsanwalt hebt Einstellungsverfügung auf

Wie SOL.DE auf Nachfrage bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken erfuhr, hat der Generalstaatsanwalt Günter Matschiner die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft nun im Wege einer dienstrechtlichen Überprüfung aufgehoben.

Der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Saarbrücken, Mario Krah, bestätigte auf SOL.DE-Nachfrage, dass die Ermittlungen inzwischen wieder aufgenommen wurden. Er wies zudem darauf hin, dass der aus der Presseberichterstattung ergebende Sachverhalt über denjenigen der Akte hinausgehe. Insbesondere die Tätlichkeiten seien so nicht in der Akte vermerkt gewesen. Man würde nun alles neu überprüfen.

Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Generalstaatsanwalt Matschiner betonten gegenüber SOL.DE, dass verbale und insbesondere auch mit Androhungen verbundene Angriffe auf Rettungskräfte zugleich Angriffe auf die öffentliche Sicherheit seien. „Solche Angriffe“ – so der Generalstaatsanwalt Matschiner – „gehören zu den nicht hinnehmbaren Auswüchsen der vielfach beklagten Verrohung der Gesellschaft, die ein generalpräventives Einschreiten der Staatsanwaltschaft erforderlich macht.“

Verwendete Quellen:
– Eigene Recherche
– Angaben der Staatsanwaltschaft Saarbrücken