Mehr Mitbestimmung für Schüler:innen im Saarland

Lehrkräfte, Schulleitung, Eltern und Schüler:innen im Saarland sollen künftig intensiver zusammenarbeiten. Auch jüngere Schüler:innen sollen schon an Entscheidungen im Schulleben beteiligt werden.
Zum 1. August 2021 treten die Änderungen in Kraft. Foto: dpa-Bildfunk/Federico Gambarini
Zum 1. August 2021 treten die Änderungen in Kraft. Foto: dpa-Bildfunk/Federico Gambarini
Zum 1. August 2021 treten die Änderungen in Kraft. Foto: dpa-Bildfunk/Federico Gambarini
Zum 1. August 2021 treten die Änderungen in Kraft. Foto: dpa-Bildfunk/Federico Gambarini

Landtag beschließt mehr Mitbestimmung für Schüler:innen

Der saarländische Landtag hat am Mittwoch (7. Juli 2021) eine Änderung des Schulmitbestimmungsgesetzes beschlossen. Damit sollen Lehrkräfte, Schulleitung, Eltern und Schüler:innen künftig intensiver zusammenarbeiten. Auch sollen jüngere Schüler:innen schon an Entscheidungen im Schulleben beteiligt werden. „Die Änderungen treten zum 1. August 2021 in Kraft“, so das Bildungsministerium. Die Beschlüsse in der Übersicht (im Wortlaut):

Die demokratische Einbindung von Grundschüler:innen wird gestärkt

„Altersgerechte Mitbestimmung wird in der Grundschule zur Regel. Neu ist, dass Schülersprecher*innen bereits in der Grundschule gewählt werden, um Grundschüler*innen Mitbestimmung und gelebte Demokratie in der Schule nahe zu bringen. Sie sollen von der Schulleitung zu schülerrelevanten Themen gehört werden.

Ab Klassenstufe 1 kann es künftig Klassenräte geben, ab Klassenstufe 3 sind sie künftig verbindlich. Hierdurch können bereits in der Grundschule sowie im Primarbereich der Förderschule die Instrumente und Aspekte der Mitbestimmung und der demokratischen Bildung in gelebter und greifbarer Form im Schulalltag einfließen.

An allen weiterführenden Schulen soll in der Sekundarstufe I künftig in regelmäßigen Abständen ein Klassenrat stattfinden. Im Klassenrat beraten, diskutieren und entscheiden die Schülerinnen und Schüler einer Klasse oder einer Unterrichtsgruppe über selbstgewählte Themen, wie zum Beispiel über die Gestaltung und Organisation des Lernens und Zusammenlebens in Klasse oder Unterrichtsgruppe und Schule, über aktuelle Probleme und Konflikte, über gemeinsame Planungen und Aktivitäten. Die Moderation liegt orientiert am Entwicklungsstand der Schüler*innen in Schüler*innenhand.“

Die Rollen der Schülersprecher:innen und Elternsprecher:innen, der Klassenschülersprecher:innen und der Schüler:innen- und Elternvertretungen werden insgesamt gestärkt

„Insbesondere wird die verbindliche Beteiligung der gewählten Schülersprecher*innen sowie der Elternsprecher*innen der Schule an der Gesamt- und der Schulkonferenz geregelt. Derzeit ist dies zwar bereits üblich. Die noch geltende Regelung sieht allerdings nur pauschal Vertreter*innen der Schüler*innen beziehungsweise der Eltern vor, dies müssen jedoch nicht zwangsläufig die gewählten Schülersprecher*innen oder die gewählten Elternsprecher*innen der Schule sein.“

Die Gremienarbeit der Schüler- und Elternvertretungen wird gestärkt

„Eine starke Position der gewählten Schüler- und Elternvertreter*innen ist die Voraussetzung für eine konstruktive Zusammenarbeit auf Augenhöhe. Dafür sind Kommunikationsmöglichkeiten sowie Möglichkeiten, zusammen zu kommen notwendig. Künftig ist verbindlich geregelt, dass die Schulleitung die Arbeit der Gremien bei der Weitergabe von Informationen, bei der Organisation der Zusammenkünfte und durch die Möglichkeit, schulische Infrastruktur zu nutzen, unterstützt. Die im Gesetz vorgesehenen Gremien geben sich künftig eine verbindliche Geschäftsordnung.“

Es wird ein Wahltag eingeführt

„Durch die Einführung eines Wahltags zur Wahl der Schülervertreter*innen an der jeweiligen Schule soll eine Betonung der Bedeutung dieser Wahl als demokratischer Akt erreicht werden. An allen allgemeinbildenden Schulen soll eine Schülervertretung gewählt werden. Im Bereich der beruflichen Schulen kann künftig an allen Schulen eine Schülervertretung gebildet werden.“

Förderschul- und Sprachförderlehrkräfte werden in die Mitbestimmung an dem Standort einbezogen, an dem sie tätig sind

Mitbestimmungsberechtige Lehrkräfte im Sinne des Gesetzes sind künftig sowohl Regel- als auch Förderschullehrkräfte sowie Sprachförderlehrkräfte, die mit der selbstständigen Erteilung von Unterricht beauftragt sind und Förderschullehrkräfte, die an Regelschulen im Rahmen der Inklusion zur besonderen pädagogischen Unterstützung der Schüler*innen eingesetzt sind.“

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur
– Mitteilung des Bildungsministeriums Saar