Nach Klage von Ulrich: Landgericht Saarbrücken verhandelt heute über Neuwahl der Grünen-Landesliste

Das Landgericht in Saarbrücken verhandelt am Dienstag (13. Juli 2021) über eine erneute Versammlung der Grünen im Saarland, bei der eine neue Landesliste zur Bundestagswahl gewählt werden soll. Der derzeitige Spitzenkandidat Hubert Ulrich will gegen die Neuwahl eine einstweilige Verfügung erwirken.
Hubert Ulrich hat eine einstweilige Verfügung gegen die neuerliche Versammlung der Saar-Grünen und eine Neuaufstellung der Bundestagsliste gestellt. Foto: BeckerBredel
Hubert Ulrich hat eine einstweilige Verfügung gegen die neuerliche Versammlung der Saar-Grünen und eine Neuaufstellung der Bundestagsliste gestellt. Foto: BeckerBredel
Hubert Ulrich hat eine einstweilige Verfügung gegen die neuerliche Versammlung der Saar-Grünen und eine Neuaufstellung der Bundestagsliste gestellt. Foto: BeckerBredel
Hubert Ulrich hat eine einstweilige Verfügung gegen die neuerliche Versammlung der Saar-Grünen und eine Neuaufstellung der Bundestagsliste gestellt. Foto: BeckerBredel

Beim Landesparteitag der Grünen im Saarland am 20. Juni 2021 wurde Hubert Ulrich auf den Spitzenplatz der Landesliste zur Bundestagswahl gewählt. Da damit gegen das Frauenstatut der Grünen verstoßen wurde, geriet die Landespartei in die Kritik. Tiefe innerparteiliche Gräben wurden offenbart.

Liste angefochten und neue Versammlung einberufen

Einzelne Kreis- und Ortsverbände der Saar-Grünen fochten die Liste daraufhin beim Landesschiedsgericht der Partei im Saarland an. Dieses erklärte sich jedoch für befangen. Die Entscheidung liegt nun beim Schiedsgericht in Rheinland-Pfalz.

Derweil beschloss der Landesverband der Grünen in der vergangenen Woche für den kommenden Samstag (17. Juli 2021) eine Wiederholung einzuberufen. Die Liste zur Bundestagswahl soll bei der Landesversammlung neu aufgestellt werden. Bis zum 19. Juli muss diese eingereicht werden.

Hubert Ulrich stellt Antrag auf einstweilige Verfügung

Nun hat Hubert Ulrich einen Antrag auf einstweilige Verfügung beim Landgericht in Saarbrücken gestellt. Damit will der Politiker die anberaumte Versammlung untersagen lassen und die Einreichung der bisherigen Liste erzwingen. In seinem Antrage rüge er „die Verletzung formellen Satzungsrechts der Partei“. Die Einberufung einer erneuten Landesversammlung sei laut Ulrich rechtsmissbräuchlich.

Darüber hinaus halte er die Anfechtung beim Landesschiedsgericht für unwirksam. Alle Kriterien, die für eine Prüfung durch die Wahlbehörden maßgeblich sind, seien eingehalten worden. Da er ansonsten keinen effektiven Rechtsschutz erlangen könne, sieht Ulrich die Zuständigkeit bei den ordentlichen Gerichten.

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Verwendete Quellen:
– Pressemitteilung des Landgerichtes Saarbrücken
– Eigene Artikel