Nach Messerstecherei am Bahnhof Saarbrücken: Flüchtling aus Syrien (18) verurteilt

Im Februar dieses Jahres soll es am Saarbrücker Hauptbahnhof zu einem folgenschweren Messerangriff gekommen sein. Nun verurteilten die Richter den 18-jährigen (mutmaßlichen) Angreifer zu einer Haftstrafe.
Am Hauptbahnhof in Saarbrücken soll sich der Angriff ereignet haben. Foto: BeckerBredel
Am Hauptbahnhof in Saarbrücken soll sich der Angriff ereignet haben. Foto: BeckerBredel
Am Hauptbahnhof in Saarbrücken soll sich der Angriff ereignet haben. Foto: BeckerBredel
Am Hauptbahnhof in Saarbrücken soll sich der Angriff ereignet haben. Foto: BeckerBredel

Tatort Hauptbahnhof in Saarbrücken: Ein Flüchtling (18) aus Syrien, so die Feststellung der Richter, verletzte im Februar 2018 einen gleichaltrigen Flüchtling aus Afghanistan lebensgefährlich.

Mit einem Messer soll er zweimal auf den Oberkörper seines Opfers eingestochen haben. Wegen gefährlicher Körperverletzungen verurteilten die Richter den jungen Mann aus Syrien nun zu einer Haftstrafe von drei Jahren, berichtet die „Saarbrücker Zeitung“ (SZ).

Messerattacke am Hauptbahnhof in Saarbrücken: Hintergründe

Bevor es zu dem Messerangriff kam, seien Gruppen von jungen Männern aus Syrien sowie Afghanistan aneinander geraten – bis die Bundespolizei die Lage entschärfte. Weniger später, so stellten die Richter fest, seien die Gruppen erneut aufeinander getroffen.

Während der Angeklagte vor Gericht behauptete, die Afghanen hätten angegriffen, und er habe sich nur gewehrt, glauben die Richter an einen anderen Ablauf des Vorfalls. Zwei Zeugen, so „SZ“, sagten vor Gericht aus, dass es sich keineswegs um eine Notwehrsituation gehandelt habe.

Demnach sei der Syrer plötzlich mit dem Messer auf sein Opfer losgegangen, habe von hinten angegriffen. Diesen Ablauf bestätigten die Erkenntnisse der Gerichtsmedizin, heißt es.

Der Angriff löste im Februar eine politische Diskussion über die Sicherheit der saarländischen Landeshauptstadt aus. Unter anderem wurde im Bereich des Hauptbahnhofs (zeitweise) eine Waffenverbotszone eingerichtet.

Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht.