Nach Urteil wegen Mordes an Ehefrau in Riegelsberg: Revision eingelegt

Nachdem ein Gericht ihn wegen Mordes an seiner Ehefrau verurteilt hatte, hat die Verteidigung des 56-jährigen Täters aus Riegelsberg Revision eingelegt. Sie plädiert für eine Strafe von unter 15 Jahren:
Dem Angeklagten aus Riegelsberg wird vorgeworfen, seine 53-jährige Frau im Februar im Keller des gemeinsamen Hauses mit einem Handtuch erdrosselt und den Leichnam anschließend in einem Wald vergraben zu haben. Foto:Katja Sponholz/dpa
Dem Angeklagten aus Riegelsberg wird vorgeworfen, seine 53-jährige Frau im Februar im Keller des gemeinsamen Hauses mit einem Handtuch erdrosselt und den Leichnam anschließend in einem Wald vergraben zu haben. Foto:Katja Sponholz/dpa

Das Landgericht Saarbrücken hatte einen 56-Jährigen aus Riegelsberg in der vergangenen Woche wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Mann hatte seine Ehefrau getötet. Nun hat die Verteidigung Revision eingelegt. Wie ein Sprecher des Landgerichts Saarbrücken am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur mitteilte, geht der Fall damit an den Bundesgerichtshof.

Die Richter hatten es in dem ersten Prozess als erwiesen angesehen, dass der 56-Jährige im Februar seine 53-jährige Ehefrau im Keller des gemeinsamen Hauses in Riegelsberg mit einem Handtuch erdrosselt hatte. Im Anschluss vergrub er ihre Leiche im Wald. Dem Gericht zufolge habe der vierfache Vater heimtückisch gehandelt. Er habe nicht akzeptieren wollen, dass seine Frau ihn verlassen wollte.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Haftstrafe gefordert. Derweil plädierte die Verteidigung auf eine Strafe von unter 15 Jahren.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur