Nach Vorwürfen der sexuellen Belästigung: Verfahren gegen Ex-JU-Vorsitzenden gegen Geldauflage eingestellt
Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat das Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Vorsitzenden der Jungen Union (JU) im Saarland, Frederic Becker, gegen Auflagen vorläufig eingestellt. Zuvor hatte sie wegen des Verdachts der sexuellen Belästigung gegen ihn ermittelt.
Becker muss Geld an Opferschutzeinrichtungen zahlen
Becker müsse nun 4.000 Euro an Opferschutzeinrichtungen zahlen sowie persönlich an die Geschädigten schreiben, teilte die Staatsanwaltschaft am Freitag (26. Mai 2023) in Saarbrücken mit. Zuvor hatte die „Saarbrücker Zeitung“ darüber berichtet.
Mit der Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen sei „keine Feststellung eines Schuldvorwurfs verbunden“, teilte der Sprecher der Staatsanwaltschaft mit. „Diese steht allein den Gerichten zu.“ Die Erfüllung der Auflagen sei geeignet, „das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen“, sagte er. Wenn der Beschuldigte die Auflagen erfülle, werde das Verfahren endgültig eingestellt.
Mehrere weibliche Mitglieder waren ihm ungewollte Berührungen vor
Die Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen sei nach Abschluss der Ermittlungen mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts und des Beschuldigten erfolgt, hieß es von der Staatsanwaltschaft. Becker war im November 2022 von seinem Amt als JU-Landesvorsitzender zurückgetreten. Zuvor hatten ihm mehrere weibliche Mitglieder der CDU-Nachwuchsorganisation Anzüglichkeiten und ungewollte Berührungen vorgeworfen. Intern sei von einer „Grapscher-Affäre“ die Rede gewesen.
Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur