Neue Corona-Verordnung im Saarland: Diese Regeln gelten ab Freitag
Neue Corona-Verordnung ab Freitag im Saarland
Der saarländische Ministerrat hat am vergangenen Dienstag (1. Juni 2021) eine neue Corona-Verordnung für das Saarland beschlossen. Diese tritt bereits am Freitag (4. Juni 2021) in Kraft und sieht zahlreiche Lockerungen vor. Wir haben die wichtigsten Regeländerungen für euch zusammengefasst.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Die wichtigsten Änderungen der Corona-Verordnung im Saarland im Überblick:
Lockerung der Kontaktbeschränkungen:
Private Zusammenkünfte mit fünf gleichzeitig anwesenden Personen sind fortan erlaubt. Eine Beschränkung auf zwei Haushalte gibt es nicht mehr. Die Personen dürfen also dann auch aus fünf verschiedenen Haushalten stammen. Eine Testpflicht besteht hierfür nicht.
Testpflicht im Einzelhandel fällt weg
Im saarländischen Einzelhandel fällt die Testpflicht ab 4. Juni 2021 weg. Bescheinigungen über negative Corona-Testergebnisse müssen somit nicht mehr für einen Einkauf vorgelegt werden.
Weitere Testpflichten entfallen ab 11. Juni
Ab dem 11. Juni entfallen zudem die Testpflichten in der Außengastronomie sowie bei privaten Zusammenkünften im Außenbereich.
Kulturelle Betätigungen im Innenbereich
Mit Inkrafttreten der Verordnung dürfen Musikschulen ihren Gruppenunterricht wieder größenunabhängig durchführen. Weiterhin dürfen Gesang und Blechblasmusik sowie kontaktfreie kulturelle Angebote im Innen- und Außenbereich wieder stattfinden. Voraussetzung für diese Lockerungen sind jeweils ein negativer Testnachweis.
Kontaktsport im Innenbereich möglich
Ab Freitag (4. Juni 2021) soll Kontaktsport auch im Innenbereich möglich sein. Die Voraussetzung hierfür: ein negativer Corona-Test.
Ferienfreizeiten für Kinder und Jugendliche
Um den Veranstaltern Planungssicherheit einzuräumen, können in den Sommerferien Ferienfreizeiten mit einer Gruppengröße von bis zu 20 Kindern zuzüglich Betreuungspersonal durchgeführt werden. Voraussetzung zur Durchführung sind ein negativer Testnachweis bei Anreise sowie ein erneuter Testnachweis alle 48 Stunden (analog Hotelbetrieb).
Alten- und Pflegeheime: Immunisierte Besucher ohne Testpflicht
Mit Inkrafttreten der Verordnung können Einrichtungen der Tagespflege unter Eigenverantwortung der Träger in den Regelbetrieb zurückkehren. Weiterhin wird festgehalten, dass durch eine Impfung immunisierte bzw. genesene Besucher und Rettungsdienstmitarbeiter, die Einrichtungen der Pflege betreten, von der Testpflicht ausgenommen werden. Zudem wird es ein Besuchsrecht auch für Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen geben, das pro Patient einen täglichen Besuch von einer Person für eine Stunde ermöglicht.
Stufenplan für Veranstaltungen angekündigt
Die saarländische Landesregierung kündigte zudem an, dass am 11. Juni 2021 ein Stufenplan für Veranstaltungen bekannt gegeben werde.
Verwendete Quellen:
– Informationen der saarländischen Landesregierung