Neue Corona-Verordnung im Saarland: Diese Regeln gelten ab heute

Am heutigen Donnerstag (23. Dezember 2021) ist im Saarland eine neue Corona-Verordnung in Kraft getreten. Wir haben die wichtigsten Regeländerungen in einer kompakten Übersicht zusammengefasst:
Im Saarland gelten ab heute (23.12.2021) neue Corona-Regeln. Symbolfoto: picture alliance/dpa | Federico Gambarini
Im Saarland gelten ab heute (23.12.2021) neue Corona-Regeln. Symbolfoto: picture alliance/dpa | Federico Gambarini

Neue Corona-Verordnung im Saarland: Erste Regeln treten schon heute in Kraft

Der saarländische Ministerrat hat am gestrigen Mittwoch (22. Dezember 2021) eine neue Corona-Verordnung für das Saarland erlassen. Diese tritt in zwei Stufen in Kraft. Bereits am heutigen Donnerstag (23. Dezember 2021) gelten die ersten Regeländerungen. Am 28. Dezember folgen dann weitere Corona-Beschränkungen.

Diese neuen Corona-Regeln gelten schon heute

Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Personen

Die saarländische Landesregierung hat die Regelung der Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte an die Vorgaben der Bund-Länder-Konferenz angepasst. Demnach wird die Beschränkung leicht modifiziert: Sofern ungeimpfte Personen an einem privaten Treffen im privaten oder im öffentlichen Raum teilnehmen, ist die Personenzahl fortan auf den eigenen Haushalt und maximal zwei weitere Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres und Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können oder in den letzten drei Monaten aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden konnten, bleiben von den Beschränkungen ausgenommen. Für ungeimpfte Personen gelten vorerst keine Kontaktbeschränkungen. Diese treten erst nach Weihnachten in Kraft.

Sonderregeln für minderjährige Schüler:innen

Bei einer Nachweispflicht in 2G- oder 2G-Plus-Bereichen sind weiterhin minderjährige Schüler:innen mit aktuellem Testnachweis ausgenommen. Das heißt, auch Minderjährige, die das 14. Lebensjahr bereits vollendet haben, dürfen mit aktuellem Testnachweis an diesen Treffen in den 2G- oder 2G-Plus-Bereichen teilnehmen.

Hochschulen müssen digitale Lehrangebote für ungeimpfte Studierende anbieten

Das 2G-Optionsmodell für Präsenzveranstaltungen an Hochschulen wird ergänzt: Für Studierende, die keinen 2G-Nachweis erbringen, muss die Teilnahme am Lehrbetrieb seitens der Hochschulen in digitaler Form ermöglicht werden.

Weitere Corona-Beschränkungen nach Weihnachten

Am 28. Dezember 2021 tritt dann die zweite Stufe der neuen Corona-Verordnung im Saarland in Kraft. Dann gelten unter anderem auch Kontaktbeschränkungen für geimpfte und genesene Personen. Einzelheiten dazu findet ihr unter: „Die neue Corona-Verordnung im Saarland“.

Verwendete Quellen:
– Informationen der Staatskanzlei des Saarlandes
– eigener Bericht