Neue Corona-Verordnung im Saarland: Diese Regeln gelten ab morgen

Ab dem morgigen Montag (25. Januar 2021) gilt im Saarland eine neue Corona-Verordnung. Wir haben die neuen Regelungen in einer Übersicht für euch zusammengefasst.

Neue Corona-Verordnung im Saarland

Nachdem sich Bund und Länder am vergangenen Dienstag (19. Januar 2021) auf eine Verlängerung und Verschärfung des Corona-Lockdowns geeinigt haben, hat die saarländische Landesregierung die vereinbarten Regelungen am Donnerstag (21. Januar 2021) in eine neue Corona-Verordnung gegossen. Diese tritt am morgigen Montag (25. Januar 2021) in Kraft und beinhaltet die folgenden Neuregelungen:

Verschärfung der Maskenpflicht

Die Maskenpflicht im Saarland wird verschärft. So müssen an den folgenden Orten beziehungsweise in den folgenden Einrichtungen ab Montag medizinische Masken getragen werden:
– in öffentlichen Verkehrsmitteln
– in Geschäften
– aus Märkten und Messen
– in Krankenhäusern
– in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
– in Arztpraxen und Zahnarztpraxen
– bei Psychotherapeuten sowie in Kinder- und Jugendpsychotherapeuten-Praxen
– während Gottesdiensten
– bei ambulanten Pflegediensten.

Unter medizinische Masken fallen OP-Masken oder Masken der Standards KN 95, N 95 oder FFP2. Die Pflicht zum Tragen der medizinischen Masken gilt ab dem sechsten Lebensjahr.

FFP2-Maskenpflicht in Alten- und Pflegeheimen

In den Alten- und Pflegeheimen im Saarland gilt sogar eine FFP2-Maskenpflicht für alle Personen, die Kontakt mit den Bewohner:innen haben.

Kontaktbeschränkungen auch unter Angehörigen

Nachdem das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes die Kontaktbeschränkungen unter engen Familienangehörige in der vergangenen Woche gekippt hatte, hat die saarländische Landesregierung reagiert, um dem Bestimmtheitsgrundsatz Rechnung zu tragen. Es bleibt grundsätzlich bei den vorherigen Kontaktbeschränkungen im Saarland. Eine Ausnahmeregelung für Familienangehörige gibt es damit nicht. Dafür gibt es nun Ausnahmen für die Betreuung Minderjähriger oder pflegebedürftiger Personen.

In der neuen Corona-Verordnung im Saarland heißt es nun konkret:
„Private Zusammenkünfte im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken werden auf einen Haushalt und eine nicht in diesem Haushalt lebende Person beschränkt.

Soweit es zwingende persönliche Gründe erfordern, insbesondere die Betreuung Minderjähriger oder pflegebedürftiger Personen, wenn dies unter Ausschöpfung anderer zumutbarer Möglichkeiten nicht anders sichergestellt werden kann, ist auch der gemeinsame Aufenthalt mit mehreren Personen eines anderen Haushalts gestattet. Unbeschadet dessen ist die unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung für Kinder unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften zulässig, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst“.

Keine Präsenzpflicht an Schulen

Die Präsenzpflicht an den Schulen im Saarland bleibt mit Ausnahme der Abschlussklassen bis zum 14. Februar 2021 ausgesetzt. Eine Betreuung bleibt laut Angaben der saarländischen Landesregierung sowohl in Kitas als auch für Schüler:innen bis zur 6. Jahrgangsstufe sowie für Förderschüler:innen sichergestellt.

Regelungen für Gottesdienste

Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen werden nur dann gestattet, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt wird. Es gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske und das Verbot des Gemeindegesanges. Zusammenkünfte von mehr als 10 Personen müssen bis spätestens zwei Werktagen Tagen vor dem Ereignis beim zuständigen Ordnungsamt angemeldet werden, sofern keine generellen Absprachen mit der entsprechenden Behörde getroffen wurden.

Sonstige Lockdown-Regelungen verlängert

Die sonstigen bislang geltenden Lockdown-Regelungen werden bis mindestens 7. Februar 2021 verlängert. Das Saarland will damit bei der bisherigen Systematik bleiben, dass die neuen Verordnungen grundsätzlich nach 14 Tagen auf ihre Verhältnismäßigkeit überprüft werden. Eine weitere Verlängerung des Lockdowns gilt allerdings als sehr sicher, da sich Bund und Länder bereits auf eine bundesweite Lockdown-Verlängerung bis zum 14. Februar 2021 geeinigt hatten.

Verwendete Quellen:
– saarländische Corona-Verordnung
– eigene Berichte