Neues Corona-Gesetz: Parteien gespalten über Mitspracherecht des Parlaments

Nachdem der Verfassungsgerichtshof am Freitag (28. August 2020) urteilte, dass die Corona-Verordnung in Teilen verfassungswidrig ist, soll ein neues Gesetz erarbeitet werden. Die Koalition ist allerdings gespalten.
Die Parteien im saarländischen Landtag sind uneinig über die Regelungen im neuen Corona-Gesetz. Symbolfoto: BeckerBredel
Die Parteien im saarländischen Landtag sind uneinig über die Regelungen im neuen Corona-Gesetz. Symbolfoto: BeckerBredel
Die Parteien im saarländischen Landtag sind uneinig über die Regelungen im neuen Corona-Gesetz. Symbolfoto: BeckerBredel
Die Parteien im saarländischen Landtag sind uneinig über die Regelungen im neuen Corona-Gesetz. Symbolfoto: BeckerBredel

Die Entscheidung des Gerichtes hatte zur Folge, dass die Kontaktnachverfolgung in Gaststätten und auch Gottesdiensten neu geregelt werden muss. Eine Regierungsverordnung reiche für den Eingriff in die Grundrechte nicht aus. Daher muss nun ein neues Gesetz erarbeitet werden.

Uneinigkeit über Rechte des Parlaments

Die Fraktionen im Landtag diskutieren nun, welche Regeln in diesem festgehalten werden sollen. Dabei herrscht Uneinigkeit in der Frage, ob das Parlament in der Pandemie mehr Rechte braucht. Das berichtet der „SR“. Der CDU-Fraktionschef Alexander Funk findet, dass neben der Kontaktnachverfolgung keine weiteren Regeln formuliert werden müssen, da die Abgeordneten stets in die Entscheidungsfindung der Regierung einbezogen wurden.

SPD und Linke fordern mehr Mitsprache bei Regelungen

Die SPD dagegen will, dass das neue Gesetz mehr Mitsprache ermöglicht. Dazu soll eine neue Arbeitsgruppe im Landtag beitragen. Zudem könne im Parlament über Verordnungen abgestimmt werden, auch wenn dazu möglicherweise häufigere Tagungen nötig wären.

Auch die Linke fordert, dass das Parlament Regeln kippen kann. „Wir haben vorgeschlagen, dass Verordnungen, die erlassen werden, in bestimmten Fällen nachträglich vom Parlament gebilligt werden müssen“, erklärte parlamentarischer Geschäftsführer der Partei Jochen Flackus dem „SR“.

Gesetzesentwurf soll noch im September diskutiert werden

Der Gesetzesvorschlag soll noch in diesem Monat im Landtag diskutiert werden. Die aktuelle Vorgehensweise bei der Kontaktnachverfolgung ist nur noch bis Ende November möglich. Bis dahin muss eine neue Regelung feststehen.

Verwendete Quellen:
– Saarländischer Rundfunk
– eigene Berichte