Nun steht es fest: Landkreis Saarlouis darf ab Montag lockern
Landkreis Saarlouis darf zum Saarland-Modell zurückkehren
Am heutigen Samstag (29. Mai 2021) lag die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Saarlouis am fünften Werktag hintereinander unter 100. So meldete das RKI am frühen Morgen einen Inzidenzwert von 40,7. Das hat weitreichende Folgen für die Corona-Regelungen. So darf der Kreis ab kommenden Montag (31. Mai 2021) wieder zum sogenannten Saarland-Modell zurückkehren. Dieses bringt zahlreiche Lockerungen mit sich.
Corona-Regeln im Landkreis Saarlouis ab Montag
Im Landkreis Saarlouis gelten somit ab Montag die folgenden Corona-Regeln:
Ausgangssperren werden aufgehoben
Die abendlichen Ausgangsbeschränkungen werden aufgehoben.
Kontaktbeschränkungen werden gelockert
Treffen sind mit maximal zehn Personen möglich. Dafür brauchen aber alle Personen einen negativen Corona-Test. Ohne Test sind Treffen von maximal fünf Personen aus dem eigenen Haushalt sowie einem weiteren Haushalt möglich. Geimpfte oder Genesene werden bei den Treffen allerdings nicht mitgezählt. Untereinander dürfen sich Geimpfte und Genesene sogar uneingeschränkt treffen. Ausführliche Informationen zu den Sonderregelungen für Geimpfte findet ihr unter: „Welche Lockerungen ab sofort für Geimpfte und Genesene gelten und wer zu den Gruppen dazuzählt“.
Regelungen für den Handel
Terminbuchungen sind nicht mehr notwendig. Beim Einkauf in Geschäften, die als Schwerpunkt nicht Artikel des täglichen Bedarfs anbieten, wird im Rahmen des Saarland-Modells die Vorlage eines negativen Tests fällig. Dies gilt nicht für vollständig geimpfte oder genesene Personen. Diese brauchen aber einen Nachweis, dass sie geimpft oder genesen sind.
Körpernahe Dienstleistungen
Das Saarland-Modell erlaubt körpernahe Dienstleistungen – auch außerhalb medizinischer, pflegerischer oder therapeutischer Zwecke. Ebenso hier die Voraussetzung: ein negativer Test. Geimpfte und Genesene brauchen keinen Test, aber einen Nachweis für ihre Impfung oder Genesung.
Gastronomie darf öffnen
Das Saarland-Modell erlaubt zum einen die Öffnung der Außengastronomie. Besuche sind möglich, wenn ein negativer Test vorgezeigt wird. Genesene und Geimpfte benötigen keinen negativen Corona-Test, sondern einen Nachweis für ihre Impfung oder Genesung. Erlaubt sind pro Tisch maximal zehn Personen.
Zudem darf nach dem Saarland-Modell ab 31. Mai auch die Innengastronomie wieder öffnen. Die Bewirtung im Innenbereich ist aber nur nach vorheriger Terminvereinbarung an einem festen Sitzplatz möglich. Pro Tisch dürfen maximal zehn Personen zusammenkommen. Auch hier gilt die Testnachweispflicht und das Hygienerahmenkonzept muss eingehalten werden. Gäste müssen abseits des festen Sitzplatzes eine medizinische Maske tragen.
Kultureinrichtungen
Museen, Kinos, Galerien, Gedenkstätten, Theater und Konzerthäuser können wieder öffnen. Wer die Einrichtungen besuchen möchte, muss einen negativen Test vorlegen. Geimpfte und Genesene brauchen lediglich einen Nachweis für ihre Impfung oder Genesung.
Schwimmbäder dürfen öffnen
Freibäder und Strandbäder dürfen wieder öffnen. Voraussetzung für den Einlass ist ein negativer Corona-Schnelltest oder ein sogenannter Immunitätsnachweis, also ein Beleg darüber, dass man geimpft oder genesen ist.
Corona-Regeln für Sport
Kontaktfreier Sport im Außenbereich ist ohne Test möglich. Im Innenbereich hingegen wird ein negativer Test verlangt, wenn man nicht als geimpft oder genesen gilt.
Freizeitaktivitäten im Außenbereich
Freizeitaktivitäten im Außenbereich wie der Besuch von Kletterparks oder auch beispielsweise dem Baumwipfelpfad werden wieder erlaubt. Dabei ist eine Gruppengröße von bis zu zehn Personen zulässig. Auch hier ist die Voraussetzung allerdings ein negativer Schnelltest oder ein Genesenen- beziehungsweise Geimpftennachweis.
Präsenzunterricht in Schulen
Die Schulen kehren am 31. Mai 2021 wieder zum Präsenzunterricht zurück.
Übernachtungen in Hotels erlaubt
Übernachtungen in Hotels, Pensionen und auf Campingplätzen sind ab 31. Mai wieder erlaubt. Die Bettenauslastung darf allerdings 70 Prozent nicht übersteigen. Zudem darf unter Hygieneauflagen auch ein Frühstück angeboten werden. Auch hier sind Schnelltests oder Nachweise für Geimpfte bzw. Genesene nötig. Der Test muss nicht täglich erfolgen, sondern gilt hier für 48 Stunden.
Touristische Reisebus- und Schiffsreisen
Touristische Reisebus- und Schiffsreisen oder ähnliche Angebote sind ab dem 31. Mai, unter der Bedingung der Vorlage eines negativen Coronatests der Teilnehmenden, ebenfalls zulässig. Bei mehrtägigen Reisen müssen diese alle 48 Stunden erneut einen negativen Nachweis erbringen.
Gottesdienste
Gottesdienste und Gebete mit mehr als zehn Teilnehmerinnen und Teilnehmern unterliegen nicht mehr der Anmeldepflicht bei der Ortspolizeibehörde. Weiterhin gilt, dass die Teilnehmerzahl nach Maßgabe des Mindestabstands gewährleistet sowie besondere Schutz- und Hygienemaßnahmen getroffen werden müssen.
Verwendete Quellen:
– eigene Recherche
– eigene Berichte