Offiziell bestätigt: Regionalverband Saarbrücken muss Schulen und Kitas schließen

Aufgrund des gesteigerten Infektionsgeschehens im Regionalverband Saarbrücken greift die dritte Stufe der Bundes-Notbremse. Das hat zur Folge, dass bereits ab kommendem Montag (3. Mai 2021) die Schulen im Regionalverband schließen müssen. Auch die Kitas müssen in eine Notbetreuung wechseln. Das teilte das saarländische Bildungsministerium am Freitagvormittag (30. April 2021) mit.
Im Regionalverband Saarbrücken müssen die Schulen ab Montag (3. Mai 2021) schließen. Foto: picture alliance/dpa | Sven Hoppe
Im Regionalverband Saarbrücken müssen die Schulen ab Montag (3. Mai 2021) schließen. Foto: picture alliance/dpa | Sven Hoppe
Im Regionalverband Saarbrücken müssen die Schulen ab Montag (3. Mai 2021) schließen. Foto: picture alliance/dpa | Sven Hoppe
Im Regionalverband Saarbrücken müssen die Schulen ab Montag (3. Mai 2021) schließen. Foto: picture alliance/dpa | Sven Hoppe

Regionalverband reißt kritische 165er-Marke

Laut den aktuellen Zahlen des Robert-Koch-Instituts (RKI) vom heutigen Freitag (30. April 2021) liegt die Sieben-Tage-Inzidenz im Regionalverband Saarbrücken bereits zum dritten Tag in Folge über einem Wert von 165.

Schulschließungen im Regionalverband Saarbrücken ab Montag

Mit Überschreiten der kritischen 165er-Marke greift die dritte Stufe der Corona-Notbremse. „Schulen und Kitas im Regionalverband müssen deshalb zum 3. Mai 2021 auf Distanzunterricht und Notbetreuung umstellen„, teilte das saarländische Gesundheitsministerium am Freitagvormittag mit. Ausnahmen soll es lediglich für Abschlussklassen und Förderschulen geben.

Pädagogisches Angebot an den Schulen

Das saarländische Bildungsministerium erklärte am Freitagvormittag: „Ab dem 3. Mai gilt im Regionalverband zunächst der Grundsatz: Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen können, sollen das tun. Das pädagogische Angebot an den Grundschulen gibt es aber weiterhin, Nachmittagsbetreuung findet ebenfalls statt. Gleiches gilt für die Klassenstufen 5 und 6 der Gemeinschaftsschulen und Gymnasien. Das pädagogische Angebot am Vormittag und die Nachmittagsbetreuung können Schüler:innen, bei denen keine häusliche Betreuung möglich (z.B. wegen Berufstätigkeit der Erziehungsberechtigte) oder kein geeigneter Arbeitsplatz bzw. kein geeignetes Umfeld für das Lernen von zu Hause vorhanden ist, weiterhin in Anspruch nehmen“.

Kitas müssen in die Notbetreuung wechseln

Durch Eingreifen der Bundes-Notbremse müssen auch die Kitas im Regionalverband ihren Regelbetrieb einstellen und in die Notbetreuung wechseln. Das gilt ebenfalls bereits ab Montag. Das saarländische Bildungsministerium führte hierzu aus: „An den Kitas wird eine Notbetreuung eingerichtet. Sie kann analog zum pädagogischen Angebot in Anspruch genommen werden. Die Landesregierung hat sich darauf verständigt, die Elternbeiträge für Freiwillige Ganztagsschule (FGTS) und Kita für die Tage zu übernehmen, in denen das jeweilige Angebot nicht in Anspruch genommen wird. Die Erstattung der Elternbeiträge wird über die FGTS- und Kita-Träger umgesetzt. Die Träger informieren die Eltern entsprechend“.

Ausnahmeregelungen für Förderschulen und Abschlussklassen

Von den Schließungen ausgenommen sind Abschlussklassen und Förderschulen. Hierzu teilte das Bildungsministerium mit: „An den Förderschulen werden wie bisher je nach Förderschwerpunkt die Beschulungsmodelle in Absprache mit der Schulaufsicht standortspezifisch festgelegt. Die Jahrgangsstufen 9 und 10 an den Gemeinschaftsschulen sowie vergleichbare Jahrgangsstufen beziehungsweise Lerngruppen an den Förderschulen bleiben grundsätzlich weiterhin im Wechselunterricht. An den beruflichen Schulen werden die Abschlussklassen der Fachoberschule, der Fachschulen, der Berufsfachschulen, der höheren Berufsfachschulen, der Berufsschulen und der Ausbildungsvorbereitung weiter im Wechselunterricht beschult. Für die Schüler:innen des Abiturjahrgangs 2022 (Jahrgangsstufe 12 der Gemeinschaftsschulen, Jahrgangsstufe 11 der Gymnasien) findet Wechselunterricht in Präsenz statt, ebenso für die entsprechende Jahrgangsstufe an beruflichen Schulen.

Wiederöffnung der Schulen und Kitas

Die Wiederöffnung der Schulen und Kitas im Regionalverband Saarbrücken ist erst dann wieder möglich, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter dem Grenzwert von 165 liegt.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des saarländischen Bildungsministeriums vom 30.04.2021