Organspende: Bundestag entscheidet sich für „Zustimmungslösung“

Der Bundestag hat eine moderate Reform der Organspenderegeln in Deutschland beschlossen. Die Bürger sollen künftig mindestens alle zehn Jahre beim Ausweisabholen auf das Thema angesprochen werden.
Foto: Bernd Wüstneck/dpa-Bildfunk
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Der Bundestag hat am Donnerstag (16. Januar 2020) für neue Regeln bei der Organspende entschieden. Künftig sollen die Bürger mindestens alle zehn Jahre beim Ausweisabholen auf das Thema Organspende angesprochen werden. Die Regelung soll 2022 in Kraft treten. Einem entsprechenden Entwurf einer Abgeordnetengruppe um Grünen-Chefin Annalena Baerbock stimmten 432 Abgeordnete zu.

Dabei soll auch auf die Möglichkeit hingewiesen werden, eine Entscheidung dazu in ein neues zentrales Online-Register einzutragen. Auch Hausärzte sollen bei Bedarf alle zwei Jahre über Organspenden informieren. So soll es zu mehr Spenden in Deutschland kommen. Bisher waren Organentnahmen nur bei ausdrücklich erklärtem Ja erlaubt.

Mehrheit der Deutschen für Widerspruchslösung

Vor der Bundestagsabstimmung über die Zukunft von Organspenden hatte eine Umfragemehrheit befürwortet, dass künftig jeder nach dem Tod automatisch Organspender ist, sofern er nicht widerspricht.

Dem am Donnerstag veröffentlichten neuen ZDF-Politbarometer zufolge sprachen sich 61 Prozent der Befragten für die sogenannte doppelte Widerspruchslösung aus. Rund 36 Prozent der Deutschen finden sie nicht gut. Der Bundestag lehnte den Vorschlag in einer Abstimmung am Donnerstag ab: 379 votierten dagegen, 292 Parlamentarier waren dafür, drei enthielten sich.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur