Protestmarsch-Teilnehmer will Saarlands Polizei verklagen

Der Protestmarsch durch Saarbrücken könnte möglicherweise ein juristisches Nachspiel haben.
Die Statue Justizia. Foto: Peter Steffen/Archiv
Die Statue Justizia. Foto: Peter Steffen/Archiv
Die Statue Justizia. Foto: Peter Steffen/Archiv
Die Statue Justizia. Foto: Peter Steffen/Archiv

Der unangekündigte Protestmarsch nach der Demonstration vor der Europa-Galerie zum Thema Seenotrettung könnte vor Gericht landen. Sven Sonnhalter, einer der 120 Teilnehmer der Demo, plant laut „SZ“, Klage beim Verwaltungsgericht in Saarlouis einzureichen. Grund: Die Polizei hatte von dem friedlichen Marsch am Donnerstag (19. Juli) Videos gemacht. Sonnhalter will erreichen, dass die Aufnahmen gelöscht werden.

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2009 geurteilt, dass Demonstrationen nur dann gefilmt werden dürfen, wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet sind. Dies ist nach Meinung Sonnhalters bei dem Protest in Saarbrücken zu keinem Zeitpunkt der Fall gewesen.

Im Streit um den Protestmarsch gibt es zwei Ansichten: Die Polizei sagt, der Protest war nicht angemeldet und daher illegal. Sonnhalter spricht von einer sogenannten Spontanveranstaltung. Diese wäre legal, weil vom Versammlungsrecht gedeckt.