„Containern“ bleibt auch im Saarland strafbar

Lebensmittel aus dem Müll von Supermärkten zu holen, bleibt weiterhin eine Straftat. Der Antrag von Hamburger Justizsenator Steffen auf eine Legalisierung des sogenannten Containerns ist gescheitert. Auch im Saarland ist die Enttäuschung über diese Entscheidung groß.
11 Millionen Tonnen an Lebensmitteln landen in Deutschland jährlich im Müll. „Containern“ bleibt dennoch verboten. Foto: Arno Burgi/dpa-Bildfunk
11 Millionen Tonnen an Lebensmitteln landen in Deutschland jährlich im Müll. „Containern“ bleibt dennoch verboten. Foto: Arno Burgi/dpa-Bildfunk
11 Millionen Tonnen an Lebensmitteln landen in Deutschland jährlich im Müll. „Containern“ bleibt dennoch verboten. Foto: Arno Burgi/dpa-Bildfunk
11 Millionen Tonnen an Lebensmitteln landen in Deutschland jährlich im Müll. „Containern“ bleibt dennoch verboten. Foto: Arno Burgi/dpa-Bildfunk

„Containern“ bleibt weiterhin verboten

Das Entwenden von Lebensmitteln aus den Containern von Supermärkten wird weiterhin als Diebstahl oder Hausfriedensbruch gewertet. Die Justizminister der Länder lehnten den Vorschlag bei einem Treffen in Lübeck mehrheitlich ab. Stattdessen solle der Bund es großen Märkten leichter machen, Lebensmittel etwa an Tafeln abzugeben. Die Entscheidung stößt vielerorts auf Unverständnis. Nicht nur Steffen hält den Entschluss für falsch. Auch der Dachverband der Tafeln kritisiert die Kriminalisierung von „Containern“.

Kritik aus dem Saarland

Im Saarland hatte sich auch Umweltminister Reinhold Jost für den Vorstoß aus Hamburg ausgesprochen. Im Rahmen der Aktionswoche gegen Lebensmittelverschwendung kritisierte er auch das Haltbarkeitsdatum vieler Lebensmittel. Die verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Isolde Ries sieht in der Entscheidung eine verpasste Chance: „Angesichts der aktuellen Lage, dass zu viel produziert, zu viel gekauft und dann zu viel weggeschmissen wird, sind solche Vorstöße der richtige Weg.“ Das Vernichten von Lebensmitteln müsse durch rechtliche Lösungen eingedämmt werden.

So könnt ihr dennoch – legal – Lebensmittel retten

Foodsharing

Verbraucher können durch das weiterhin bestehende Containern-Verbot weggeworfene Lebensmittel also nicht legal aus den Tonnen retten. Wer Essen vor dem Wegwerfen bewahren will, sich aber nicht strafbar machen möchte, hat dennoch einige Optionen. Zum Beispiel gibt es in den Landkreisen Merzig-Wadern und Saarlouis sowie den Städten Saarbrücken, Sankt Ingbert und Sankt Wendel Foodsharing-Netzwerke. Hier bieten Privatpersonen übriggebliebenes Essen zum Abholen an. Außerdem können in sogenannten öffentlichen Fairteiler-Kühlschränken Reste abgestellt und von anderen entnommen werden.

App: TooGoodToGo

Einige Restaurants und Märkte im Saarland nehmen zudem bei einer Resteverteilung via App teil. Über TooGoodToGo bieten zum Beispiel das Café Fredrik in Alt-Saarbrücken, Brot & Seele am St. Johanner Markt, das Hüftgold-Restaurant in Riegelsberg, verschiedene Cora- und Real-Filialen und auch einige Nordsee-Restaurants übriggebliebene Lebensmittel an. Der User muss nur die App installieren, einen Korb reservieren und ihn zur vorgegebenen Zeit abholen – natürlich zu einem reduzierten Preis.

Verwendete Quellen:
• Homburg1 Saarlandnachrichten
• Foodsharing
• TooGoodToGo