Warum das Kleinblittersdorfer „Schloss Falkenhorst“ kein Bordell werden darf
Beinahe wäre aus dem „Schloss Falkenhorst“ in Kleinblittersorf ein Bordell geworden – aber auch nur beinahe. Vor etwa drei Jahren segnete der Gemeinderat nämlich die Umwandlung des Gebäudes in ein Freudenhaus ab. Das stieß auf Gegenwehr der Anwohner. Und dadurch knickte der Rat wieder ein; stimmte letztendlich gegen das Vorhaben.
Kurz darauf klagte ein Bordell-Betreiber (Oktober 2017) gegen diesen Beschluss, um somit sein Bauvorhaben juristisch zu erzwingen. Das Verwaltungsgericht in Saarlouis lehnte seine Klage jedoch ab. Am Dienstag (16. April 2019) verpasste der Gemeinderat auch allen künftigen Bauvorhaben, die das gleiche oder ein ähnliches Gewerbe anstreben, einen Todesstoß.
Wie der „SR“ berichtet, beschloss der Rat die Erweiterung des Gewerbegebietes „Alte Ziegelei II“. Mit der Prämisse, dass es dort keine Vergnügungsstätten geben dürfe. Somit sei es Beitreibern nun nicht mehr möglich, dass Schloss in ein Freudenhaus umzuwandeln.
Verwendete Quellen:
• SR-Bericht