Warum das Kleinblittersdorfer „Schloss Falkenhorst“ kein Bordell werden darf

Das Kleinblittersdorfer „Schloss Falkenhorst“ als Bordell? Insbesondere bei den Anwohnern löste dieser Gedanke großen Unmut aus. Doch die Option eines Freudenhauses ist nun vom Tisch. Der Gemeinderat hat mit einem neuen Bebauungsplan diesem sowie ähnlichen Vorhaben den Riegel vorgeschoben.
Das Schloss Falkenhorst in Kleinblittersdorf. Foto: jw/Becker&Bredel.
Das Schloss Falkenhorst in Kleinblittersdorf. Foto: jw/Becker&Bredel.
Das Schloss Falkenhorst in Kleinblittersdorf. Foto: jw/Becker&Bredel.
Das Schloss Falkenhorst in Kleinblittersdorf. Foto: jw/Becker&Bredel.

Beinahe wäre aus dem „Schloss Falkenhorst“ in Kleinblittersorf ein Bordell geworden – aber auch nur beinahe. Vor etwa drei Jahren segnete der Gemeinderat nämlich die Umwandlung des Gebäudes in ein Freudenhaus ab. Das stieß auf Gegenwehr der Anwohner. Und dadurch knickte der Rat wieder ein; stimmte letztendlich gegen das Vorhaben.

Kurz darauf klagte ein Bordell-Betreiber (Oktober 2017) gegen diesen Beschluss, um somit sein Bauvorhaben juristisch zu erzwingen. Das Verwaltungsgericht in Saarlouis lehnte seine Klage jedoch ab. Am Dienstag (16. April 2019) verpasste der Gemeinderat auch allen künftigen Bauvorhaben, die das gleiche oder ein ähnliches Gewerbe anstreben, einen Todesstoß.

Wie der „SR“ berichtet, beschloss der Rat die Erweiterung des Gewerbegebietes „Alte Ziegelei II“. Mit der Prämisse, dass es dort keine Vergnügungsstätten geben dürfe. Somit sei es Beitreibern nun nicht mehr möglich, dass Schloss in ein Freudenhaus umzuwandeln.

Verwendete Quellen:
• SR-Bericht