Ruft das Saarland eine finanzielle Notlage aus? – Entscheidung vertagt

Der saarländische Landtag wollte ursprünglich am heutigen Dienstag (12. Dezember 2023) eine "außergewöhnliche Notsituation" des Landes erklären. Zwei solche Beschlüsse sollten die Schuldenbremse außer Kraft setzen. Die Entscheidung wurde nun jedoch vertagt.
In einer Plenarsitzung im saarländischen Landtag wird über den Saar-Haushalt diskutiert. Foto: BeckerBredel
In einer Plenarsitzung im saarländischen Landtag wird über den Saar-Haushalt diskutiert. Foto: BeckerBredel

Entgegen der ursprünglichen Pläne wird der saarländische Landtag erst am kommenden Montag (17. Dezember 2023) bei einer Sondersitzung über die Ausrufung einer finanziellen Notlage entscheiden. Dann sollen auch die Pläne für den Doppelhaushalt 2024 und 2025 beschlossen werden. Der Zeitplan sah hierfür eigentlich diese Woche vor. Laut SPD-Fraktionsvorsitzenden Ulrich Commerçon zu Beginn der Haushaltsdebatte im Landesparlament habe sich die alleinregierende SPD mit der oppositionellen CDU auf die Vertagung geeinigt.

Mit der Ausrufung einer „außergewöhnlichen Notsituatiuon“ soll die Schuldenbremse für den Landeshaushalt in den Jahren 2023 und 2024 außer Kraft gesetzt werden. Die SPD-Alleinregierung will so den Zugriff auf einen 2022 geschaffenen und weitgehend schuldenfinanzierten Transformationsfonds in Höhe von 3 Milliarden Euro sichern – trotz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November über die Schuldenbremse. Das Gericht hatte die jahrelange Inanspruchnahme eines nur einmal beschlossenen Sonderfonds für illegal erklärt.

Das Vorgehen ist im Landtag umstritten. Der Chef der oppositionellen CDU-Fraktion, Stephan Toscani, bezweifelt, dass auf Dauer ein jährlicher Beschluss über die „Notsituation“ die Schuldenbremse aushebeln könne. Die Verschiebung begrüßte er. Vor dem Hintergrund des Urteils müsse man „Reparaturarbeiten“ am Haushalt vornehmen.

Die „außergewöhnliche Notsituation“, die ein Abweichen von der Schuldenbremse erlaubt, wird in der Beschlussvorlage damit begründet, dass die Auswirkungen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine, des Energiepreisschocks und der industriellen Transformation in Richtung Klimaneutralität 2023 und 2024 fortwirkten. Auch die zunächst bis 2022 festgestellte Notsituation aufgrund der Covid-Pandemie erfordere immer noch erhebliche Ausgaben.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur