Saar-Karnevalsverband lässt gleichgeschlechtliche Prinzenpaare zu

Erfolg für den Verein "KG Die Rebläuse e. V.": Der Verband Saarländischer Karnevalsvereine (VSK) lässt gleichgeschlechtliche Prinzenpaare nun doch zur Wahl des "Prinzenpaar des Jahres" zu. Das ergab ein heutiges Gespräch, heißt es in einer aktuellen Presseerklärung.
Hier zu sehen: das Prinzessinnenpaar Heike II und Ute I. Foto: Facebook/KG Die Rebläuse e.V.
Hier zu sehen: das Prinzessinnenpaar Heike II und Ute I. Foto: Facebook/KG Die Rebläuse e.V.
Hier zu sehen: das Prinzessinnenpaar Heike II und Ute I. Foto: Facebook/KG Die Rebläuse e.V.
Hier zu sehen: das Prinzessinnenpaar Heike II und Ute I. Foto: Facebook/KG Die Rebläuse e.V.

Der VSK lässt jetzt doch gleichgeschlechtliche Prinzenpaare zur Wahl des „Prinzenpaar des Jahres“ zu: Nach Angaben des Verbands ist diese Änderung der Richtlinie das Ergebnis eines Gesprächs zwischen „VSK, VSK-Jugend und dem betroffenen Verein“, des „KG Die Rebläuse e. V.“.

Heike II. und Ute I. nehmen nicht teil

Wie aus der Presseerklärung weiterhin hervorgeht, wird das Prinzessinnenpaar Heike II. und Ute I. dennoch nicht selbst an dem Wettbewerb teilnehmen. Der Grund: Durch den nun höheren Bekanntheitsgrad möchte das Paar den Wettbewerb nicht verzerren.

Dennoch werden Heike II. und Ute I. zu der Veranstaltungen kommen – „und mit den anderen Prinzenpaaren mitfiebern“, meldet der VSK. Abschließend teilt der Verband mit: „Das weitere Vorgehen mit den Regularien des Wettbewerbes wird in der kommenden Vollversammlung des Verbandes mit allen Mitgliedsgesellschaften diskutiert und beschlossen.“

Welle der Empörung

Ursprünglich hatte die Entscheidung des VSK, das Prinzessinnenpaar Heike II. und Ute I. von der Wahl zum „Prinzenpaar des Jahres“ auszuschließen, für große Empörung gesorgt. In hunderten Kommentaren wurde in den sozialen Medien Unmut geäußert. „Diskriminierend ist sowas in der heutigen Zeit“ heißt es etwa oder „Unfassbar! Gibt leider immer noch Herrschaften, die im letzten Jahrhundert hängen geblieben sind.“

Infolgedessen hatte der Verband allerdings „jegliche Unterstellung einer homophoben Haltung“ zurückgewiesen. Und auf kommende Gespräche sowie mögliche Anpassungen von Richtlinien, wie nun geschehen, verwiesen.

Verwendete Quellen:
– eigene Berichte
– VSK-Mitteilung vom 17.01.2020