Saar-Landtag beschließt Corona-Gesetze

Im Saar-Landtag sind heute mehrere Gesetze zum Thema Corona verabschiedet worden. Sie betreffen unter anderem die Nachverfolgung von Kontakten und die Verteilung von Landesmitteln.
Das saarländische Parlament tagt heute in der Saarlandhalle. Foto: BeckerBredel
Das saarländische Parlament tagt heute in der Saarlandhalle. Foto: BeckerBredel
Das saarländische Parlament tagt heute in der Saarlandhalle. Foto: BeckerBredel
Das saarländische Parlament tagt heute in der Saarlandhalle. Foto: BeckerBredel

Der saarländische Landtag hat am Mittwoch (11. November 2020) mit mehreren Gesetzen auf die Corona-Pandemie reagiert. Die Abgeordneten beschlossen unter anderem ein Gesetz zur Nachverfolgung von Kontakten beispielsweise bei Restaurantbesuchen oder anderen Veranstaltungen. Sie regelten auch die Verteilung von Landesmitteln, mit denen Steuerausfälle der Kommunen wegen der Pandemie ausgeglichen werden sollen. Ein drittes Gesetz soll Online-Prüfungen an der Universität ermöglichen.

Reaktion auf Urteil

Mit dem Gesetz zur Kontaktnachverfolgung reagierte das Parlament auf ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes des Saarlandes. Dieser hatte am 28. August bemängelt, dass die bisherigen Vorschriften zur Verfolgung von Kontakten nur als Verordnung von der Regierung erlassen wurden. Nötig sei vielmehr eine gesetzliche Regelung.

Kontaktnachverfolgung jetzt rechtssicher

In der Begründung des Gesetzes heißt es, die Nachverfolgung von Kontakten sei ein wichtiger Aspekt zur Bekämpfung der Pandemie. Das Gesetz werde es den Behörden erlauben, rechtssicher Kontakte von Corona-Infizierten zu ermitteln und das Infektionsgeschehen einzudämmen.

Daten gehen an Gesundheitsämter

In dem Gesetz wird unter anderem festgeschrieben, dass bei Personenangaben lediglich eine „Plausibilitätskontrolle“ nötig ist und dass Daten nur an die Gesundheitsämter gegeben und nicht zur Erstellung von Bewegungsprofilen verwendet werden dürfen.

Polizei darf weiter auf Daten zugreifen

„Unberührt bleiben die bundesgesetzlichen Vorschriften. Das heißt: die Zugriffsmöglichkeiten für Strafverfolgungsbehörden bleiben bestehen“, sagte die Abgeordnete Dagmar Heib (CDU). Dies wurde vom Oppositionsabgeordneten Dennis Lander (Linkspartei) kritisiert. Die Landesregierung könne auch künftig per Rechtsverordnung Maßnahmen zur Kontaktnachverfolgung anordnen. Die Abgeordnete Petra Berg (SPD) hielt dagegen: „Es ist nicht richtig, dass wir Befugnisse der Polizei, die ihr durch die Strafprozessordnung zustehen, beschränken können oder wollen. Das geht nicht.“

„Was von den Gesundheitsämtern verlangt wird, können diese zum großen Teil nicht mehr leisten“, kritisierte der AfD-Abgeordnete Rudolf Müller. „Wir sind sehr skeptisch über die oft widersprüchlichen Maßnahmen hierzulande, die gegen diese Krankheit ergriffen werden.“

Gesetz regelt Ersatzleistungen

Das Parlament regelte in einem anderen Gesetz die Verteilung der „Steuerersatzleistungen“ an die Kommunen. Die Kommunen seien von der Covid-19-Pandemie „hart getroffen“ worden. Allein aus Landesmitteln sollen die Städte und Gemeinden für die Jahre 2020 bis 2022 rund 190 Millionen Euro zum Ausgleich von Steuereinnahmen bekommen. Die notwendigen Mittel stehen bereits im sogenannten „Sondervermögen“, das die Landesregierung für die Bewältigung der finanziellen Folgen der Pandemie geschaffen hat, bereit.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur