Saar-Minister Jost: „Augen auf beim Welpenkauf“ – Was man beachten sollte

Gerade in der Pandemie haben sich viele Menschen im Saarland einen Welpen angeschafft - und dabei vielleicht unfreiwillig den illegalen Tierhandel unterstützt. Das Verbraucherschutzministerium warnt und gibt Tipps, worauf künftige Hundebesitzer:innen beim Kauf achten sollten.

Hunde, die aus dem Ausland ins Saarland kommen und dort ein neues Frauchen oder Herrchen suchen, wurden in vielen Fällen als Welpen illegal eingeführt. Oftmals hatten die kleinen Vierbeiner bei ihrer Ankunft bereits unter tierschutzwidriger Haltung und einer verfrühten Trennung von der Mutter zu leiden. Das Verbraucherschutzministerium warnt: „Wer sie kauft, unterstützt den illegalen Tierhandel.“

Anzeigen im Internet erregen Mitleid

Die Welpen werden häufig über das Internet zum Kauf angeboten. Um das Mitleid der Käufer:innen zu erregen, wird in den Anzeigen häufig auf die schlechten Lebensbedingungen der angeblichen Straßenhunde hingewiesen. Aber auch Rassehunde stehen vermehrt zum Verkauf.

Schlechte Aufzuchtbedingungen führen oft zu Krankheiten

Die Tiere wurden meist unter tierschutzwidrigen Bedingungen illegal nach Deutschland gebracht. Oftmals haben die Welpen keine Tollwutschutzimpfung oder wichtige tierärztliche Untersuchungen und Behandlungen wie etwa Entwurmungen erhalten. Viele entwickeln schwere Krankheiten. Durch die Aufzuchtbedingungen können sich viele Hunde nicht artgemäß entwickeln und werden später zu sogenannten „Angst- oder Problemhunden“.

Illegale Angebote wirken heute oftmals seriös

Wer einen Hund anschafft, sollte daher bei Privatverkäufen vorsichtig sein, wenn Tiere offenkundig aus dem Ausland stammen und bereits als Welpen abgegeben werden. Die illegalen Angebote fielen in der Vergangenheit häufig durch günstige Preise auf, heute bieten viele Händler:innen die Welpen jedoch zu üblichen oder gar überhöhten Preisen an. Auch Impfausweise sind inzwischen nicht mehr als Fälschungen zu erkennen. Die Anbieter:innen verfügen häufig über professionell erstellte oder gar nicht gefälschte Papiere. So erscheinen die Angebote ehrlich.

Tipps für die Anschaffung eines Hundes

Das Verbraucherschutzministerium des Saarlandes rät: „Augen auf beim Welpenkauf“. Wer sich einen Hund anschafft, solle daher auf folgende Punkte achten:

– Bei der Anschaffung eines Haustieres sollte es sich niemals um einen Spontankauf handeln, auch nicht aus Mitleid. Die Entscheidung sollte vielmehr gut durchdacht sein.

Tierschutzorganisationen können den gesamten Adoptionsprozess begleiten. Demnach unterliegen etwa Vereine, die über eine Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz verfügen, der Überwachung durch das Landesamt für Verbraucherschutz. Die Mitarbeiter:innen sind sachkundig im Umgang mit Einfuhr und Vermittlung von Tieren.

Heimtierausweis überprüfen: Legal eingeführte Hunde und Katzen müssen demnach mindestens 15 Wochen alt sein, eine Tollwutschutzimpfung besitzen und mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein.

Nach dem Muttertier fragen: Wenn Welpen angeboten werden, bei denen die Angaben zur Herkunft oder zur Mutter nicht überprüfbar sind, ist Vorsicht angebracht. Seriöse Züchter:innen zeigen gerne das Muttertier der Welpen.

Verdächtige Händler:innen erkennen: Vorsicht ist geboten, wenn viele Welpen verschiedener Rassen und Altersstufen zum Verkauf stehen. Unter tierschutzgemäßen Bedingungen ist ein solches Angebot kaum möglich.

Identität der Verkäufer:innen prüfen: Wird lediglich eine Mailadresse, Handynummer oder Vorname genannt, ist es wahrscheinlich, dass die Person ihre Identität verschleiern möchte.

Straßenverkauf meiden: Häufig werden Gründe vorgeschoben, warum der Welpe nicht in einer Wohnung besichtigt werden kann. Wenn die Übergabe auf einem Parkplatz oder vor einer fremden Wohnung stattfinden soll, ist das Angebot meist unseriös. Selbst wenn Nachnamen genannt wurden, finden sich diese dann meist nicht auf dem Klingelschild.

Vorsicht vor Flugpatenschaften: Oftmals werden Urlauber:innen in beliebten Ländern wie Spanien, Griechenland oder der Türkei dazu überredet, besitzerlose Hunde per Flugzeug nach Deutschland zu bringen. Diese geben die Tiere dann beim Zoll und anderen Behörden als ihr Eigentum aus. Das ist allerdings illegal. Wenn der Betrug aufgedeckt wird, richtet sich das Verfahren in der Regel gegen die betreffenden Paten und Patinnen.

Verwendete Quellen:
– Verbraucherschutzministerium des Saarlandes