Saar-Polizei darf jetzt mehr Flaggen sicherstellen

Die Polizei darf im Saarland auch historische Flaggen sicherstellen. Das geht aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Im Saarland darf die Polizei künftig unter bestimmen Voraussetzungen auch historische Flaggen sicherstellen. Innenminister Klaus Bouillon (CDU) erließ eine entsprechende Regelung, teilte sein Ressort am heutigen Freitag (16. Oktober 2020) mit.

Neue Regelung

So können Beamtinnen und Beamten eine Flagge jetzt einziehen, wenn sie „an einem Tag gehisst wird, der in der Gesellschaft eine eindeutige Zuordnung zu einem bestimmten Ereignis mit gewichtiger Symbolkraft besitzt“.

Eine Sicherstellung sei auch möglich, wenn beispielsweise bei Demonstrationen nationalsozialistische oder ausländerfeindliche Parolen skandiert werden. Dabei gehe vom Zeigen der Fahne eine „friedenstörende Wirkung“ aus und es läge ein Verstoß gegen die öffentliche Ordnung vor, so eine Sprecherin.

Reaktion auf rechtsextreme Demonstranten

Bislang konnte im Saarland unter solchen Umständen nur die sogenannte Reichskriegsflagge eingezogen werden. Der neue Erlass regele nun auch den Umgang mit anderen historischen Fahnen. Der Minister habe auf entsprechende Fälle reagiert, bei denen die Flaggen vor allem von rechtsradikalen Demo-Teilnehmerinnen und Demo-Teilnehmern als Ausdruck ihrer rechtsextremen Gesinnung mit sich geführt wurden.

Bevor eine Flagge sichergestellt wird, müssen die jeweiligen Begleitumstände laut Innenministerium „in allen Fällen“ berücksichtigt werden. Minister Bouillon appellierte an den Bund, das Verfahren zu vereinheitlichen und ein generelles Verbot zu realisieren.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des Innenministeriums, 16.10.2020