Die angetroffenen Personen wurden zu ihren Beschäftigungsverhältnissen und damit auch nach dem Lohn, der Arbeitszeit und der Dauer der Beschäftigung befragt.
Zum Schutz der Arbeitnehmer prüften die Ermittler unter anderem, ob der tarifliche Mindestlohn gezahlt wurde. Insgesamt kontrollierten die Zöllner rund 200 Beschäftigte. Dabei stellten sie folgende Verstöße fest:
• Unterschreitung des Mindestlohns (53 Mal)
• Leistungsbetrug (13 Mal)
• Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen (15 Mal)
• Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne Arbeitserlaubnis (dreimal)
Die Kontrollen wurden zeitgleich in ganz Deutschland durchgeführt.