Saarbrücken weitet Alkoholverbot aus und verlängert Maskenpflicht

Die Stadt Saarbrücken hat am heutigen Freitag (30. April 2021) eine Allgemeinverfügung erlassen, die ein Alkoholverbot an bestimmten Plätzen statuiert. Zudem werden die zeitlich befristeten Maskenpflichten an bestimmten Orten teilweise verlängert.
In Saarbrücken gilt ab sofort ein Alkoholverbot an zahlreichen öffentlichen Plätzen. Symbolfoto. picture alliance/dpa | Angelika Warmuth
In Saarbrücken gilt ab sofort ein Alkoholverbot an zahlreichen öffentlichen Plätzen. Symbolfoto. picture alliance/dpa | Angelika Warmuth
In Saarbrücken gilt ab sofort ein Alkoholverbot an zahlreichen öffentlichen Plätzen. Symbolfoto. picture alliance/dpa | Angelika Warmuth
In Saarbrücken gilt ab sofort ein Alkoholverbot an zahlreichen öffentlichen Plätzen. Symbolfoto. picture alliance/dpa | Angelika Warmuth

Die Stadt Saarbrücken hat im Rahmen einer Allgemeinverfügung ein striktes Alkoholverbot für bestimmte Plätze erlassen. „Wegen des hohen Besucheraufkommens und zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor der anhaltenden Verbreitung des Corona-Virus hat die Landeshauptstadt das Alkoholverbot in Bereichen der Innenstadt angepasst, um öffentliche Feiern zu verhindern“, teilte die Landeshauptstadt Saarbrücken am heutigen Freitag mit.

Ab sofort Alkoholverbot auf diesen öffentlichen Plätzen in Saarbrücken

Ab sofort ist der Konsum von alkoholischen Getränken auf den folgenden öffentlichen Plätzen in der Zeit von 18.00 bis 22.00 Uhr untersagt:

Alkoholverbot im Nauwieser Viertel

– Nauwieser Straße Hausnummer 23/50 bis Kreuzung Nassauerstraße
– Cecilienstraße Hausnummer 8/11 bis Kreuzung Nauwieser Straße
– Blumenstraße zwischen der Kreuzung Johannis- und Försterstraße
– Nassauerstraße 16 bis Kreuzung Nauwieserstraße
– Försterstraße ab Kreuzung Blumenstraße bis Kreuzung Nassauerstraße
– Nauwieser Platz
– Max-Ophüls-Platz

Alkoholverbot in Grünanlagen

Hier gilt das Alkoholverbot am Uferbereich und in den Anlagen entlang der Saar (Grünfläche „Am Staden“ und Willi-Graf-Ufer), beginnend auf Höhe des Restaurants „Undine“ bis zur Wilhelm-Heinrich-Brücke inklusive der Freitreppe Berliner Promenade. Der Regelungsbereich erfasst auch die Grünanlagen, einschließlich der dazugehörigen Wege- und Mauerflächen.

Im Bereich der Straße „Am Staden“ bis zur abknickenden Straße „Obere Lauerpfad“ gilt das Verbot zudem auf den uferseitig verlaufenden Bürgersteigen und Freiflächen einschließlich der Begrenzungsmauer zur Grünanlage hin. Des Weiteren gilt das Alkoholverbot am Tbilisser Platz, einschließlich der Begrenzungsmauer zur Grünanlage hin.

Noch strengeres Alkoholverbot am 1. Mai in Saarbrücken

Das Alkoholverbot in Saarbrücken wird am 1. Mai 2021 noch ausgeweitet. An diesem Tag ist das Konsumieren von Alkohol an den oben genannten Plätzen zwischen 12.00 und 22.00 Uhr verboten. Zudem darf in diesem Zeitraum auch im Deutsch-Französischen Garten (DFG) sowie im Bürgerpark Hafeninsel kein Alkohol getrunken werden.

Die Stadt Saarbrücken hat Karten entworfen, die aufzeigen, wo das Alkoholverbot gilt. Diese findet ihr unter: „Informationen zum Alkoholverbot in Saarbrücken“.

Maskenpflicht in Saarbrücken teilweise verlängert – teilweise aufgehoben

Als weitere Maßnahme zur Eindämmung der Corona-Pandemie verlängert die Landeshauptstadt die zeitlich begrenzte Maskenpflicht in der Kaltenbachstraße. „In der Zeit von 11.00 bis 22.00 Uhr müssen Personen, die das sechste Lebensjahr vollendet haben, eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder Masken der Standards KN95/N95 bzw. FFP2 zu tragen, sofern gesundheitliche Gründe nicht entgegenstehen“, heißt es in einer aktuellen Mitteilung der Landeshauptstadt.

Am St. Johanner Markt und in der Saaruferstraße wird die Maskenpflicht hingegen aufgehoben, da dort das Besucheraufkommen nach Inkrafttreten der Bundesnotbremse und dem Schließen der Außengastronomie laut Angaben der Stadt deutlich zurückgegangen sei.

Plakate weisen auf Maskenpflicht und Alkoholverbot hin

Die Landeshauptstadt Saarbrücken wird mit Plakaten in den entsprechenden Bereichen auf die Maskenpflicht und das Alkoholverbot hinweisen. Beide Regelungen gelten zunächst bis einschließlich Montag, den 10. Mai 2021.

Verwendete Quellen:
– Informationen der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 30.04.2021