Saarbrücker Brandkatastrophe: Hauseigentümer vor Gericht
Wegen fahrlässiger Tötung steht am heutigen Mittwoch (25. November 2020) der Eigentümer eines Wohn- und Geschäftshauses in Saarbrücken vor Gericht. Bei einem Feuer in seinem Haus im Dezember 2017 waren durch die Rauchgasentwicklung vier Menschen getötet und drei verletzt worden. Der 38 Jahre alte Angeklagte wird beschuldigt, von der Funktionsuntüchtigkeit von Brandschutztüren und des Fehlens eines Rauchgasabzugs gewusst zu haben.
„Eine der schlimmsten Brandkatastrophen des Saarlandes“
Das Feuer hatte eine Frau verursacht, die im Juli 2018 wegen Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt worden ist. Sie stand zur Tatzeit unter Drogeneinfluss. Der Vorsitzende Richter des Landgerichts hatte damals von „einer der schlimmsten Brandkatastrophen des Saarlandes“ gesprochen.
Rauchabzug fehlte, Türen funktionierten nicht richtig
Dem Landgericht zufolge war der Tod der vier Personen dadurch mitverursacht worden, dass in dem Haus in der Saaruferstraße ein Rauchabzug fehlte. Außerdem seien die Abschlusstüren zu den Fluren in den oberen Wohngeschossen nicht voll funktionstüchtig gewesen. Dadurch hätten sich die Rauchgase ungehindert in dem Anwesen und den oberen Etagen ausbreiten können.
Anklage: Tode und Verletzungen hätten verhindert werden können
Der Eigentümer soll es unterlassen haben, die Installation beziehungsweise Instandsetzung zu veranlassen, heißt es in der Anklage. Der Tod der vier Menschen und die Verletzungen der drei weiteren Personen hätten verhindert werden können. Für den Prozess gegen den Hauseigentümer ist nur ein Sitzungstermin anberaumt. Ein Urteil könnte demnach schon am Mittwoch fallen.
Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur
– eigene Berichte