Saarländer klagt: Britz soll weiter Oberbürgermeisterin bleiben

Ein Saarländer will, dass Charlotte Britz weiter Oberbürgermeisterin von Saarbrücken bleibt. Die Zeit für seinen Eilantrag ist knapp.
Bei der Stichwahl im Juni 2019 setzte sich Conradt (links) gegen die bisherige Amtsinhaberin Britz durch. Fotos: BeckerBredel
Bei der Stichwahl im Juni 2019 setzte sich Conradt (links) gegen die bisherige Amtsinhaberin Britz durch. Fotos: BeckerBredel
Bei der Stichwahl im Juni 2019 setzte sich Conradt (links) gegen die bisherige Amtsinhaberin Britz durch. Fotos: BeckerBredel
Bei der Stichwahl im Juni 2019 setzte sich Conradt (links) gegen die bisherige Amtsinhaberin Britz durch. Fotos: BeckerBredel

Per Eilverfahren will ein Kläger erreichen, dass die abgewählte Saarbrücker Oberbürgermeisterin Charlotte Britz (SPD) vorerst weiter im Amt bleibt. Und zwar so lange, bis über seine Klage auf Anfechtung der Stichwahl zur Saarbrücker Oberbürgermeisterwahl vom 9. Juni beim Verwaltungsgericht des Saarlandes entschieden sei.

Wann entschieden wird, ist unklar

Das teilte das Gericht am Dienstag (24. September) in Saarlouis mit. Bei der Stichwahl Anfang Juni hatte sich Uwe Conradt (CDU) knapp gegen Britz durchgesetzt: Er tritt sein Amt offiziell am 1. Oktober an.

Wann über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung entschieden werde, sei noch offen, sagte der Gerichtssprecher. Auch wann der Ausgang der eigentlichen Klage feststehe, sei unklar.

Kläger kritisiert Formfehler

Der Wähler hatte wegen angeblich schwerer Formfehler bei der Stichwahl Mitte August Klage beim Verwaltungsgericht gegen das Landesverwaltungsamt eingereicht. Es ging es um die Briefwahl zur Stichwahl: Auf einem Merkblatt sei auf einen gelben Stimmzettel-Umschlag hingewiesen worden, wobei auf dem Wahlschein ein Hinweis auf einen blauen Stimmzettel-Umschlag zu finden gewesen sei. Einen blauen Stimmzettel-Umschlag habe es aber nicht gegeben.

Dieser Fehler habe das Wahlergebnis beeinflusst, argumentiere der Wähler. Er wollte, dass die Wahl für ungültig erklärt werde. Das Landesverwaltungsamt habe den Fehler zwar bestätigt. Der Verstoß habe aber keine Auswirkung auf das Wahlverhalten gehabt, sodass das Amt die Anfechtung zurückgewiesen habe, hieß es vom Gericht.

Conradt erhielt bei der Stichwahl 50,3 Prozent der Stimmen, Britz 49,7 Prozent. Britz war seit Oktober 2004 Oberbürgermeisterin von Saarbrücken.

Verwendete Quellen:
• Deutsche Presse-Agentur