Saarland: AfD-Forderung nach Nennung von Täter-Nationalitäten scheitert

Im Landtag ist die AfD nun mit einem Antrag auf Auskunftspflicht gescheitert. Die Partei hatte gefordert, eine grundsätzliche Nennung von Täter-Nationalitäten innerhalb von Pressemitteilungen der Polizei durchzusetzen.
Mit der Forderung nach der Nennung von Täter-Nationalitäten scheiterte die AfD. Foto: BeckerBredel
Mit der Forderung nach der Nennung von Täter-Nationalitäten scheiterte die AfD. Foto: BeckerBredel
Mit der Forderung nach der Nennung von Täter-Nationalitäten scheiterte die AfD. Foto: BeckerBredel
Mit der Forderung nach der Nennung von Täter-Nationalitäten scheiterte die AfD. Foto: BeckerBredel

Muss die Polizei in Mitteilungen an die Presse stets die Nationalitäten der Tatverdächtigen aufführen? Ja – so zumindest der Wunsch des saarländischen Landesverbands der AfD. Genau diese Forderung äußerte die Partei nämlich im Landtag. Die Parlamentarier (in ihrer Mehrheit) waren davon allerdings nicht sonderlich überzeugt, so „SZ“. Und demgemäß scheiterte die Afd mit ihrem Anliegen.

Ruth Meyer (CDU) kommentierte beispielsweise, „aus dem Antrag ’spreche eine nationalistische Paranoia‚“. Auch Christina Baltes (SDP) entgegnete der Forderung, dass die AfD wohl weniger an der Bekämpfung der Ursachen von Verbrechen interessiert sei. Sondern vielmehr an den Nationalitäten der dafür Verantwortlichen, geht aus dem Medienbericht hervor.

Doch in welchen Fällen nennt die Saar-Polizei die Nationalitäten überhaupt? Grundsätzlich sollte eine Nennung nur erfolgen, wenn ein öffentliches Interesse an dem jeweiligen Fall besteht. Josef Dörr (AfD) begründete die Forderung ursprünglich mit dem Recht der Bürgerinnen und Bürger, zu erfahren, wer denn beispielsweise für einen Messerangriff verantwortlich sei.

Verwendete Quellen:
• Saarbrücker Zeitung