Bei einer Anhörung per Videoschalte im Innenausschuss des Landes kritisierten vor allem Datenschützer den Gesetzesentwurf. Auch die Linken äußerten Bedenken. Wie Innenpolitiker Dennis Lander dem „SR“ berichtet, sei das Gesetz laut der überwiegenden Mehrheit der Gutachter verfassungswidrig.
Überwachung ohne triftigen Grund
Die Kritik: Das Datenschutzgesetz hebele die Unschuldsvermutung, „im Zweifel für den Angeklagten“, aus. Den Polizeibeamten gestatte es, immer mehr Bereiche ohne triftigen Grund zu überwachen. Etwa sollen Videoüberwachung, Kontaktverbote, elektronische Fußfesseln für Gefährder und Bodycams in Privatwohnungen mit dem Gesetz erlaubt werden. Datenschützer sehen darin einen massiven Eingriff in die Grundrechte.
Polizei soll verschlüsselte Chats überwachen dürfen
Bei der Quellen-Telefonüberwachung darf die Polizei zudem verschlüsselte Messengerchats einsehen. Und das auch, wenn bislang keine Straftat begangen wurde. Wie der „SR“ berichtet, nutzt die Polizei dafür Sicherheitslücken. Das mache die Beamten laut Kritikern jedoch zu Hackern.
Polizeigewerkschaften plädieren für Datenverarbeitungsgesetz
Fürsprecher für das Gesetz kommen aus den Polizeigewerkschaften. Sie argumentieren, dass die Beamten zum Schutz der Bevölkerung technisch auf Augenhöhe mit potenziellen Verbrechern agieren müssen. Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei David Maaß äußerte, dass dies insbesondere bei der Bekämpfung von Terrorismus wichtig sei. Hierzu müsse man der Polizei das Auslesen von verschlüsselter Kommunikation ermöglichen.
CDU weist Bedenken zurück
Aus Sicht der CDU gebe es ausreichend Mechanismen, die vor massiven Grundrechtseingriffen schützen. Wie der innenpolitische Sprecher der CDU Raphael Schäfer im „SR“ äußerte, bestehe ein Richtervorbehalt bei allen Maßnahmen, die deutlich in die Grundrechte eindringen.
Verwendete Quellen:
– Saarländischer Rundfunk
– Gesetzesentwurf der Regierung des Saarlandes