Saarland: Möbel Martin reicht Klage gegen Corona-Regeln ein und fordert Wiedereröffnung

Erneut hat das Saarbrücker Unternehmen Möbel Martin Klage gegen die Corona-Regeln eingereicht. Gefordert wird die sofortige Öffnung der Filialen im Saarland und in Rheinland-Pfalz.

Möbel Martin klagt gegen Corona-Regeln

Das Saarbrücker Unternehmen Möbel Martin hat am heutigen Donnerstag (25. Februar 2021) Klage gegen die aktuellen Corona-Regeln eingereicht. Das geht aus einer entsprechenden Pressemitteilung hervor. Dort heißt es im Wortlaut: „Möbel Martin hat am Donnerstag Klage gegen die derzeitige Verbotspolitik der Bundesregierung mit den Ländern im Zuge der Corona-Pandemie eingereicht.“

Das wird gefordert

Die Forderungen des saarländischen Unternehmens: die sofortige Öffnung der Einrichtungshäuser im Saarland und in Rheinland-Pfalz. Den Angaben der Pressestelle zufolge gehört Möbel Martin „zu einem Zusammenschluss von zehn Unternehmen in sieben Bundesländern, die parallel klagen“. Die Klageschrift sei dem jeweils zuständigen Verwaltungsgericht zugestellt worden.

Die Begründung

Zur Begründung der Klage hieß es: „Die Unternehmen sehen die Verhältnismäßigkeit der derzeitig gültigen Verordnungen als nicht mehr gegeben an und klagen insbesondere gegen die Ungleichbehandlung auf der Fläche gegenüber anderen Branchen.“ Man wolle mit anderen Betroffenen „an einem Strang ziehen“. Laut Möbel Martin gehe es „um die Zukunft des Landes“.

Umfangreiches Hygienekonzept

Sollte es für die Einrichtungshäuser zu einer Öffnung kommen, werde sich Möbel Martin nach eigener Aussage auf ein „umfangreiches Hygienekonzept einschließlich der Erprobung einer Eingangskontrolle durch eine Filterschleuse mit Schnelltests“ verpflichten.

In der Umsetzung bedeute die Strategie: „Die Einrichtungshäuser richten den Probebetrieb einer Filterschleuse mittels Schnelltests ein, die gemeinsam mit dem örtlichen Gesundheitsamt und dem Gesundheitsministerium betrieben werden kann.“ Nur wer also einen negativen Test nachweisen kann, erhalte Zugang zum jeweiligen Markt.

Klage in Vergangenheit

Bereits in der Vergangenheit hatte Möbel Martin gegen die Corona-Regeln geklagt – und das auch erfolgreich. Hierzulande mussten im April vergangenen Jahres größere Läden (über 800 Quadratmeter) geschlossen bleiben. Dagegen hatte das Unternehmen Klage eingereicht. Die damalige Begründung des Gerichts: Anders als etwa Einkaufszentren seien die Möbel-Martin-Filialen in ihrem Sortiment beschränkt. Infolgedessen gab es grünes Licht für eine Öffnung.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung der Möbel Martin GmbH & Co. KG, 25.02.2021
– eigene Berichte
– Wikipedia: Möbel Martin