Saarland übernimmt auch Elternbeiträge für Mai – Notbetreuung wird ausgebaut

Mit Bestätigung einer entsprechenden Beschlussvorlage übernimmt das Saarland nun auch die für Mai fälligen Elternbeiträge für Kitas und Freiwillige Ganztagsschulen. Zudem wird hierzulande die Notbetreuung ausgebaut. Das sind die Details dazu:
Besonders Bedürftigen soll die Notbetreuung zu Gute kommen. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa-Bildfunk
Besonders Bedürftigen soll die Notbetreuung zu Gute kommen. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa-Bildfunk
Besonders Bedürftigen soll die Notbetreuung zu Gute kommen. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa-Bildfunk
Besonders Bedürftigen soll die Notbetreuung zu Gute kommen. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa-Bildfunk

Die Initiative zur Erweiterung der Notbetreuung und der weiteren Übernahme von Elternbeiträgen ging von Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot (SPD) aus. Eine entsprechende Beschlussvorlage hat der Ministerrat bereits bestätigt. Das geht aus einer Mitteilung des Bildungsministeriums hervor.

Übernahme der Elternbeiträge für Mai

Wie auch schon im April müssen Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigte auch im Mai keine Elternbeiträge für Kitas sowie Freiwillige Ganztagsschulen zahlen. Es gilt die Regelung von April: Wer den Elternbeitrag nicht zahlen kann oder nicht zahlen will, wird von der Zahlung befreit. Dies betreffe laut Bildungsministerium auch Eltern oder Erziehungsberechtigte, die für ihre Kinder einen Notbetreuungsplatz in Anspruch nehmen.

Ausweitung der Notbetreuung

„Um mehr Familien den Zugang zur Notbetreuung für ihre Kinder zu ermöglichen, wird die Zahl der Notbetreuungs-Gruppen erhöht und die Kriterien für den Anspruch auf Notbetreuung angepasst“, heißt es in der Mitteilung.

Bisher war die zulässige Zahl in der Notbetreuung zu betreuenden Kindern auf maximal 15 pro Einrichtung – in drei Gruppen mit maximal je fünf Kindern – begrenzt. Künftig können in den Einrichtungen laut Bildungsministerium „bei Bedarf so viele Notbetreuungsgruppen eingerichtet werden, wie es in der Betriebserlaubnis der Einrichtung festgelegt ist„.

Bei durchschnittlich vier Gruppen in den 470 saarländischen Kitas könnten somit 9.400 Notbetreuungsplätze vorgehalten werden. Bei der zusätzlichen Nutzung von geeigneten Funktionsräumen in den Kindertagesstätten kämen 2.000 weitere Betreuungsplätze hinzu, sodass insgesamt 11.400 Notbetreuungsplätze für Kinder im Alter von null bis sechs Jahren angeboten werden könnten. Dies entspreche einem Betreuungsangebot für rund ein Viertel der normalerweise im Saarland zu betreuenden Kinder, so die Mitteilung des Bildungsministeriums.

Berufstätige Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigte müssten allerdings den Bedarf eines Platzes glaubhaft machen können, „weil sie über keine anderweitige Betreuungsmöglichkeit verfügen“. Alleinerziehende hätten unabhängig davon, ob sie berufstätig sind, einen Anspruch auf Notbetreuung ihrer Kinder. Dies gelte im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten.

Notbetreuung in Schulen

„In den Schulen erfolgt die Ausweitung der Notbetreuung parallel zur schrittweisen Wiederaufnahme des Schulbetriebs“, geht aus der Mitteilung des Bildungsministeriums hervor. Aktuell prüfe man in den Schulen die Ausweitungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Räume und des zur Verfügung stehenden Personals.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des Bildungsministeriums, 28.04.2020