Saarland: Verurteilter Kindesmissbrauch soll dauerhaft ins Führungszeugnis

Für eine dauerhafte Aufnahme von Verurteilungen wegen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen im erweiterten Führungszeugnis wirbt das Saarland. Demnach sollen die Einträge nicht mehr gelöscht werden.
Das Saarland wirbt für eine dauerhafte Aufnahme von Verurteilungen wegen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen im erweiterten Führungszeugnis. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Stephan Jansen
Das Saarland wirbt für eine dauerhafte Aufnahme von Verurteilungen wegen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen im erweiterten Führungszeugnis. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Stephan Jansen
Das Saarland wirbt für eine dauerhafte Aufnahme von Verurteilungen wegen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen im erweiterten Führungszeugnis. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Stephan Jansen
Das Saarland wirbt für eine dauerhafte Aufnahme von Verurteilungen wegen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen im erweiterten Führungszeugnis. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Stephan Jansen

Einträge über eine Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen werden derzeit nach einer bestimmten Frist aus dem erweiterten Führungszeugnis gelöscht. Justizstaatssekretär Roland Theis (CDU) strebt allerdings eine Gesetzesänderung an. Das meldet unter anderem der „Evangelische Pressedienst“.

Einträge sollen dauerhaft ins erweiterte Führungszeugnis

Das Ziel sei es, eine dauerhafte Aufnahme entsprechender Einträge in das erweiterte Führungszeugnis zu bewirken. Bereits im Februar habe das Saarland gemeinsam mit Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen eine Initiative in den Bundesrat eingebracht.

Bisher könne sich jemand, der etwa zu einem Jahr Haft verurteilt wurde, nach elf Jahren ohne Vermerk im erweiterten Führungszeugnis wieder in einer Kita bewerben, sagte Theis laut Pressedienst. Für den saarländischen Politiker sei das nicht hinnehmbar.

Reformpaket: Missbrauch als Verbrechen eingestuft

Anfang Juli hatte Bundesjustizministerium Christine Lambrecht (SPD) ein Reformpaket zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder vorgelegt. Demnach soll Missbrauch unter anderem als Verbrechen – und nicht länger als Vergehen – eingestuft werden.

Im Rahmen des Reformpaketes sei allerdings nur eine Verlängerung der Fristen für Einträge im erweiterten Führungszeugnis vorgesehen. Nach Angaben des „Evangelischen Pressedienstes“ sagte Theis dazu, wenn sich jemand im Alter von 18 Jahren eines solchen Delikts schuldig gemacht habe, müsse dies zum Schutz der Kinder auch noch aufgelistet sein, wenn der Täter bereits 88 Jahre alt sei.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des Evangelischen Pressedienstes, 13.07.2020
– Saarbrücker Zeitung