Saarpfalz-Kreis hebt Betretungsverbote für Ungeimpfte auf

Das Gesundheitsamt des Saarpfalz-Kreises hat angekündigt, Betretungsverbote, die bislang im Rahmen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ausgesprochen wurden, aufzuheben. Die Pflicht läuft Ende des Jahres aus.
Der Saarpfalz-Kreis hebt alle im Rahmen der Impfpflicht in Kliniken und Pflegeheimen ausgesprochenen Betretungsverbote auf. Symbolfoto: Bernd Weißbrod/dpa-Bildfunk
Der Saarpfalz-Kreis hebt alle im Rahmen der Impfpflicht in Kliniken und Pflegeheimen ausgesprochenen Betretungsverbote auf. Symbolfoto: Bernd Weißbrod/dpa-Bildfunk

Saarpfalz-Kreis hebt alle Betretungsverbote auf

Seit dem 16. März gilt in Deutschland eine einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht. In diesem Rahmen hatte auch der Saarpfalz-Kreis in den vergangenen Monaten Betretungsverbote für ungeimpfte Beschäftigte von Kliniken oder Pflegeheimen ausgesprochen. Diese hebt er nun wieder auf.

Pfleger hatte erfolgreich gegen Verbot geklagt

Der Beschluss ist eine Reaktion auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes des Saarlandes am gestrigen Montag (12. Dezember 2022). Dieses hatte dem Eilantrag eines Pflegers aus dem Saarpfalz-Kreis gegen das Verbot stattgegeben. Der Kreis habe sich bislang an die gesetzlichen Vorgaben gehalten und nach einer Prüfung Betretungsverbote für Beschäftigte in entsprechenden Einrichtungen ausgesprochen, die keinen gültigen Impfnachweis erbrachten, erklärt Landrat Dr. Theophil Gallo.

Gründe: Verbesserte Pandemielage und Fachkräftemangel

„Das Verwaltungsgericht des Saarlandes sah aufgrund des nun verbesserten Lagebildes der Corona-Pandemie die Verhältnismäßigkeit des Betretungsverbotes im Falle des klagenden Pflegers nicht mehr gegeben“, führt er weiter aus. Dabei habe das Gericht auch den Fachkräftemangel und das Ende der Impfpflicht zum Jahreswechsel bei der Entscheidung berücksichtigt. Das Verbot sei demnach nicht mehr angemessen.

Entscheidung des Gerichts gebe „ein Stück Rechtssicherheit“

„Wir hatten es hier mit einem komplexen und auch sehr kontrovers diskutierten Thema zu tun, bei dem vielfältige Aspekte sorgfältig abzuwägen waren“, so Gallo. Die Beurteilung des Verwaltungsgerichtes gebe indessen ein Stück Rechtssicherheit. Der Saarpfalz-Kreis werde dem daher folgen „und alle bereits ausgesprochenen Betretungsverbote aufheben.“

Verwendete Quellen:
– Pressemitteilung des Saarpfalz-Kreises vom 13. Dezember 2022
– Eigener Artikel