Sechs-Punkte-Programm zum Schutz von Alten- und Pflegeheimen im Saarland

Zum Schutz der Alten- und Pflegeheime hat das Saar-Gesundheitsministerium ein Sechs-Punkte-Programm auf den Weg gebracht. Das sind die Maßnahmen:
Das Saar-Gesundheitsministerium hat ein Sechs-Punkte-Programm zum Schutz der Alten- und Pflegeheime auf den Weg gebracht. Foto: dpa-Bildfunk/Sebastian Gollnow
Das Saar-Gesundheitsministerium hat ein Sechs-Punkte-Programm zum Schutz der Alten- und Pflegeheime auf den Weg gebracht. Foto: dpa-Bildfunk/Sebastian Gollnow
Das Saar-Gesundheitsministerium hat ein Sechs-Punkte-Programm zum Schutz der Alten- und Pflegeheime auf den Weg gebracht. Foto: dpa-Bildfunk/Sebastian Gollnow
Das Saar-Gesundheitsministerium hat ein Sechs-Punkte-Programm zum Schutz der Alten- und Pflegeheime auf den Weg gebracht. Foto: dpa-Bildfunk/Sebastian Gollnow

Sechs-Punkte-Programm

„Zum Schutz der saarländischen Alten- und Pflegeheime wird nach dem Protection-Plan nun ein Sechs-Punkte Sofort-Programm auf den Weg gebracht“, teilte das Gesundheitsministerium am heutigen Mittwoch (27. Januar 2021) mit. Die nach Angaben des Ministeriums weitreichenden Maßnahmen sollen dem Schutz der Bewohner:innen und des Personals dienen. Im Folgenden geben wir die einzelnen Punkte im Wortlaut wieder.

Untersuchung rückgestellter Proben

„Wir werden in den aktuell stark betroffenen Heimen rückgestellte Proben untersuchen um zu ermitteln, ob gegebenenfalls Mutationen in den Einrichtungen vorhanden sind. Zukünftige Positivfälle werden wir außerdem aufmerksam verfolgen und situativ entscheiden, wie mit dem Ausbruchsgeschehen umgegangen wird. Dazu wird ein konsequentes Monitoring der sequenzierten Proben stattfinden.“

Nachimpfungen möglich

„Das Gesundheitsministerium hat darüber hinaus einen klaren Ablaufplan entwickelt, wie mit noch nicht geimpften Personen umgegangen wird, die eine COVID-Erkrankung überstanden haben. Wenn die Impfung von den Personen in Anspruch genommen werden möchte, werden Nachimpfungen erfolgen. Die mobilen Teams werden hierzu entsprechende Impfangebote unterbreiten. Die Pflegegesellschaft sowie die Träger werden zeitnah über das Verfahren informiert. „

Überarbeitung von Richtlinie

„Zudem wird die Richtlinie für Hygienekonzepte und zu Besuchsverboten in Einrichtungen mit Blick auf Mutationen überarbeitet. Hier sind restriktivere Maßnahmen unumgänglich.“

Stärkere Kontrollen

„Fortan wird darüber hinaus die Umsetzung der Testpflicht in den Einrichtungen noch stärker kontrolliert. Derzeit müssen in Pflege- und Altenheimen zweimal wöchentlich alle Beschäftigte sowie die Bewohnerinnen und Bewohner mittels Antigen-Schnelltests getestet werden. Diese essentielle Schutzmaßnahme muss vom Träger konsequent umgesetzt werden. Die dafür vorgesehenen 30 Testungen pro Bewohner und Monat sollen ausgenutzt werden. Unsere Heimaufsicht wird bei Verstößen Sanktionen erlassen.“

Anpassung der Teststrategie

„Auch die saarländische Teststrategie wird mit Blick auf mögliche Mutationen des Coronavirus angepasst. Hierbei wird neben dem Einsatz von Schnelltests auch eine zweitägige Testverpflichtung überprüft. Bei der Anpassung wird das Gesundheitsministerium mit der Virologie des Universitätsklinikums zusammenarbeiten.“

Handlungskonzepte für die Zukunft

„Darüber hinaus wird eine Kontaktnachverfolgung hinsichtlich der Einbringung von SARS-CoV-2- Infektionen eingerichtet.“ Dazu sagte Staatssekretär Stephan Kolling (CDU): „Mit personeller Unterstützung durch die Bundeswehr werden wir bei einem Ausbruchsgeschehen gemeinsam mit dem Gesundheitsamt überprüfen, wie es zu Eintragungen in den Heimen und demnach zu den Ausbrüchen gekommen ist. Aus den Erfahrungen, die separat erfasst werden, wollen wir Handlungskonzepte für die Zukunft entwickeln.“

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des Saar-Gesundheitsministeriums, 27.01.2021