So sehen die Regeln für Wahlplakate aus

In wenigen Wochen beginnt die Bundestagswahl und die Städte sind mit Plakaten schon regelrecht zugekleistert. Die Parteien müssen sich beim Aufhängen an strenge Richtlinien halten.
Angela Merkel (CDU) lacht von einem Wahlplakat herunter. Foto:  Foto: Britta Pedersen/dpa.
Angela Merkel (CDU) lacht von einem Wahlplakat herunter. Foto: Foto: Britta Pedersen/dpa.
Angela Merkel (CDU) lacht von einem Wahlplakat herunter. Foto:  Foto: Britta Pedersen/dpa.
Angela Merkel (CDU) lacht von einem Wahlplakat herunter. Foto: Foto: Britta Pedersen/dpa.

Ganz egal, wo man auch hinsieht, überall hängen Plakate mit strahlenden Gesichtern, schlagkräftigen Parolen oder griffigen Forderungen. Wer derzeit in Saarbrücken unterwegs ist, kann weder den Partei-Slogans zur Bundestagswahl am 24. September, noch den lächelnden Kandidaten entkommen.

Wie immer in Zeiten des Wahlkampfs ist die Stadt zuplakatiert .Seit dem 14. August dürfen die Parteien in Saarbrücken die Innenstadt zukleistern. Damit die Wahlwerbung nicht Überhand nimmt oder gar zur Gefahr im Straßenverkehr wird, gibt es seitens der Stadt allerdings strenge Auflagen.

So sehen die Regeln für Wahlplakate aus
Insgesamt dürfen die 15 zugelassenen Parteien jeweils 170 Plakate aufhängen. Wie die Stadt mitteilt, müssen die Parteien dem Ordnungsamt innerhalb von 48 Stunden, nachdem sie ihre Werbung angebracht haben, eine Liste vorlegen.

Grundsätzlich dürfe die Werbung die Verkehrssicherheit nicht gefährden. Deshalb sei es verboten, Wahlplakate an Verkehrszeichen oder Ampeln anzubringen. In Fußgängerzonen sind Wahlplakate generell verboten.

Auf allen Wegen und Plätzen, auf denen Fußgänger unterwegs sind, ist es verboten, Stehschilder in Kopfhöhe anzubringen. Die Unterkante müsse sich mindestens 2,20 Meter über dem Boden befinden. Die Parteien müssen zudem jedes Wahlplakat mit einem Siegel des Ordnungsamtes bekleben. Jede Werbetafel ohne ein solches Siegel werde von der Stadt auf Kosten der jeweiligen Partei entfernt.

Plakate müssen wetterfest sein
Zudem müssen die Plakate samt Befestigungsmaterial so beschaffen sein, dass sie Regen, Wind und Eis standhalten. Und gibt es eine Sturmwarnung, müssen die Parteien jedes einzelne Plakat unverzüglich entfernen. Erst nach Entwarnung dürfen sie die Werbung wieder aufhängen.

Ist die Wahl vorbei, haben die Parteien 48 Stunden Zeit, um ihre Plakate abhängen. Hält sich eine Partei nicht an die Vorgaben der Landeshauptstadt, muss sie mit Ärger rechnen. Verstöße gegen die Vorgaben werden als Ordnungswidrigkeit verfolgt.

Mit Verwendung von SZ-Material.