Tariflohn bei öffentlichen Aufträgen soll im Saarland Pflicht werden

Im Saarland soll das "Fairer-Lohn-Gesetz" künftig für eine angemessene Bezahlung bei öffentlichen Aufträgen sorgen. Das sieht nicht nur Tariflohn vor, sondern auch Standards für Pausen, Urlaub und Weihnachtsgeld.
Bei Aufträgen aus öffentlicher Hand im Saarland sollen Unternehmen den Beschäftigten einen Tariflohn auszahlen. Symbolfoto: Pexels
Bei Aufträgen aus öffentlicher Hand im Saarland sollen Unternehmen den Beschäftigten einen Tariflohn auszahlen. Symbolfoto: Pexels
Bei Aufträgen aus öffentlicher Hand im Saarland sollen Unternehmen den Beschäftigten einen Tariflohn auszahlen. Symbolfoto: Pexels
Bei Aufträgen aus öffentlicher Hand im Saarland sollen Unternehmen den Beschäftigten einen Tariflohn auszahlen. Symbolfoto: Pexels

Am Dienstag (23. Juni 2021) hat der Ministerrat im Saarland das „Fairer-Lohn-Gesetz“ beschlossen. Nach einer externen Beratung wird dieses im Sommer dem Landtag vorgelegt und soll dann am 1. Januar 2022 in Kraft treten.

Tariflohn bei Aufträgen aus öffentlicher Hand

Der Inhalt: Wer einen Auftrag aus öffentlicher Hand bekommt, also etwa dem Land, der Stadt oder auch einem öffentlichen Unternehmen, muss Tariflohn zahlen. Zudem sollen wesentliche Bedingungen eingehalten werden. Für Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger (SPD) ist dies ein „Meilenstein für einen fairen Arbeitsmarkt„. Wie schon mit dem aktuellen Tariftreue-Gesetz baue das Saarland seine Rolle als „Pionier für faire Löhne“ aus.

„Wir werden damit bundesweit das erste Bundesland sein, das seine öffentlichen Aufträge dann eben nicht nur an den Mindestlohn bindet, sondern an die weitaus besseren Tariflöhne“. Das bedeutet etwa, dass ein ausgebildeter Maurer statt dem Mindestlohn in der Branche von 15,70 Euro dann nach Tarif 21,16 Euro erhalten muss. Das sind im Monat etwa 900 Euro mehr.

Gesetz regelt auch Arbeitsbedingungen

Durch das neue Gesetz gelten zudem auch bei Pausen, Urlaubszeiten oder Weihnachtsgeld bestimmte Standards. „Am besten ist, wenn man tarifgebunden ist“, erklärte Rehlinger. „Dann setzt man alle vorgeschriebenen Dinge um und spart sich den Mehraufwand.“

Kontrollen und Sanktionen vorgesehen

Die Bestimmungen des „Fairer-Lohn-Gesetzes“ sollen ab einer Auftragssumme von 25.000 Euro greifen. Dabei hafte das Hauptunternehmen auf für beauftragte Subfirmen. Eine Prüfbehörde soll die Auflagen stichprobenartig kontrollieren. Bei Verstößen drohen Sanktionen in Höhe von fünf Prozent des Auftragsvolumens.

Gegen das bisherige Saarländische Tariftreue-Gesetz seien seit 2016 bei Stichproben laut Ministerium 66 Verstöße festgestellt und entsprechende Sanktionen empfohlen worden. Ein Unternehmen sei für zwei Jahre von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen worden. Es hatte mehrfach gegen die Auflagen verstoßen.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presseagentur