Teil-Legalisierung von Cannabis: So viele Strafen wurden im Saarland bereits erlassen

Mit dem Gesetz zur Teil-Legalisierung von Cannabis hat die Staatsanwaltschaft Saarbrücken viele Urteile überprüft. Hunderte Strafen sind bereits entfallen:
Mit dem Gesetz zur Teil-Legalisierung von Cannabis hat die Staatsanwaltschaft Saarbrücken viele Urteile überprüft. Foto: dpa-Bildfunk
Mit dem Gesetz zur Teil-Legalisierung von Cannabis hat die Staatsanwaltschaft Saarbrücken viele Urteile überprüft. Foto: dpa-Bildfunk

Cannabisgesetz – Bereits Hunderte Strafen im Saarland erlassen

Nach der Teil-Legalisierung von Cannabis zum 1. April sind in rund 470 Fällen der Staatsanwaltschaft Saarbrücken die verhängten Strafen erlassen worden. Es handele sich dabei „um reine Erlassfälle, in denen das einzig abgeurteilte Delikt meist der reine Besitz von Cannabis war“, der nach dem neuen Gesetz in bestimmten Mengen zum Eigenkonsum erlaubt sei. Die Nachbearbeitung jener Fälle durch die Staatsanwaltschaft sei nahezu abgeschlossen. „Da ist so gut wie nichts mehr offen“, sagte der Sprecher.

Neue Strafen in vielen Fällen erwartet

Hinzu kämen rund 335 Verfahren, die der Regelung auf Straferlass unterfielen, bei denen ein Gericht aber eine neue Strafe festsetzen müsse. Dies seien alles sogenannte Mischfälle, in denen jemand wegen verschiedener Delikte verurteilt worden sei. In diesen Fällen werde die Strafe reduziert, weil der Teil der Verurteilung wegen Besitzes oder Anbaus von Cannabis wegfalle. Diese Fälle seien „fast noch alle offen. Der Großteil der gerichtlichen Neufestsetzungen von Strafen läuft noch“, sagte der Sprecher.

Der Großteil der jetzt straflosen Delikte sei der Besitz von Cannabis gewesen. In den allermeisten reinen Erlassfällen habe es Geldstrafen gegeben. Haft-Fälle seien gemessen an der Gesamtzahl der betroffenen Verfahren „verschwindend gering“, sagte er.

Zwei Personen vorzeitig auf freiem Fuß

Zwei Erwachsene seien im Saarland nach Teil-Erlass oder Verkürzung der Strafe seit dem 1. April vorzeitig aus dem Strafvollzug entlassen worden. Bei einer weiteren einstelligen Zahl von Verurteilten sei durch die neue Regelung eine von mehreren zu vollstreckenden Strafen erlassen worden: Die Betroffenen blieben aber zur Vollstreckung der anderen, nicht von der Regelung erfassten Strafen im Vollzug.

Prüfung von rund 21.000 Verfahren

Grundsätzlich müssten alle rund 21.000 Vollstreckungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken nach dem Inkrafttreten des neuen Cannabis-Gesetzes überprüft werden. Rund 3.000 Fälle seien bei der Prüfung, ob die neuen Regelungen Auswirkungen haben könnten, priorisiert worden. Diese Überprüfung sei weitgehend abgeschlossen, hieß es. Bisher seien gut 800 Verfahren ausgemacht worden, bei denen Strafen hätten erlassen oder geändert werden müssen oder dies noch notwendig sei.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur