Terrorverdächtiger Syrer aus Saarlouis steht ab Januar vor Gericht

Der Prozess gegen den syrischen Terrorverdächtigen, der im April in Saarlouis festgenommen wurde, beginnt am 17. Januar 2019. Da das Oberlandesgericht die Anklage gegen ihn zugelassen hatte, muss der 27-Jährige sich nun in Koblenz vor Gericht verantworten. Das wird ihm vorgeworfen:
In diesem Haus in Roden wohnte der Terrorverdächtige zusammen mit zwei weiteren Syrern. Foto: BeckerBredel
In diesem Haus in Roden wohnte der Terrorverdächtige zusammen mit zwei weiteren Syrern. Foto: BeckerBredel
In diesem Haus in Roden wohnte der Terrorverdächtige zusammen mit zwei weiteren Syrern. Foto: BeckerBredel
In diesem Haus in Roden wohnte der Terrorverdächtige zusammen mit zwei weiteren Syrern. Foto: BeckerBredel

Der Angeklagte Mamar A. (27) wurde am 12. April dieses Jahres mit zwei weiteren verdächtigen Syrern in einer Wohnung in Saarlouis aufgegriffen: Staatsschutz nimmt drei syrische Terrorverdächtige im Raum Saarlouis fest.

Die Ermittlungen liefen bereits seit Oktober 2017. Im September 2018 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen ihn und zwei weitere Verdächtige: Terrorverdächtige im Saarland festgenommen: Anklage gegen mutmaßliche IS-Mitglieder.

Die Vorwürfe: Spitzel für den IS

Der Angeklagte soll sich 2014 der Terrormiliz Islamischer Staat angeschlossen haben. Laut der Deutschen Presseagentur soll er an Gefechten um die irakische Stadt Mossul beteiligt gewesen sein. Nachdem Mossul von der Miliz eingenommen wurde, habe sich der Verdächtige als IS-Spitzel betätigt. Laut einem Bericht der „Bild“ sagte der Verdächtige in Videoaufnahmen aus, dass er den IS liebe und Ungläubige töten wolle.

Der junge Syrer bestritt nach früheren Angaben der Generalstaatsanwaltschaft die Vorwürfe. Der Mann war aufgefallen, da der Mitarbeiter einer Flüchtlingsunterkunft seinen damaligen Mitbewohner Hussein A. in einem Video mit verschiedenen Waffen – unter anderem Handgranaten – entdeckte.

Drei Terrorverdächtige in Wohnung in Saarlouis

Der Angeklagte und seine beiden Mitbewohner waren offenbar zufällig in der gemeinsamen Wohnung in Saarlouis gelandet. Die drei Syrer waren zwischen 2015 und 2016 als Flüchtlinge des Bürgerkriegs nach Deutschland gekommen und hatten Asyl beantragt. Nicht nur der Angeklagte stand unter Terrorverdacht.

Der ebenso in der Wohnung lebende 23-Jährige Hussein A. hatte versucht über das Internet, Personen aus Deutschland als Kämpfer für den syrischen Bürgerkrieg zu rekrutieren. Zudem waren er und der dritte Bewohner Moatasem A. (22) ebenfalls Mitglieder terroristischer Vereinigungen.

Keine Anschläge geplant

Laut den Erkenntnissen der Ermittlungen gäbe es keine Hinweise darauf, dass Mamar A. oder seine Mitbewohner Anschläge auf europäischem Boden geplant haben. Den Ermittlern stand umfangreiches Beweismaterial aus den Wohnungen, wie etwa Handys und Laptops, zur Verfügung.

Da die Vorwürfe gegen das Trio in keinem Zusammenhang stünden, soll den drei Männern einzeln der Prozess gemacht werden. Auch gegen Moatasem A. und Hussein A. könnte demnach bald eine Verhandlung vor dem Oberlandesgericht in Koblenz beginnen.

Der Prozess gegen Mamar A. beginnt am 17. Januar 2019. Vorerst sind maximal 19 Verhandlungstage bis zum 29. Mai angesetzt.