Türsteher zum Pflegefall getreten: Fünfeinhalb Jahre Gefängnis für Florian J.

Mit voller Wucht trat Florian J. seinem bewusstlosen Opfer vor einer Disco in Saarbrücken gegen den Kopf. Das Landgericht Saarbrücken verurteilte ihn daher jetzt wegen versuchten Totschlags und schwerer Körperverletzung. Vorausgegangen war ein wochenlanger Konflikt zwischen J.s Mitangeklagtem und dem Geschädigten.
Symbolfoto: Pexels (CC0-Lizenz)
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Das Landgericht Saarbrücken hat den 20-jährigen Florian J. wegen versuchten Totschlags und schwerer Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt. Darüber berichtet die „Saarbrücker Zeitung“.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Verurteilte – nachdem sein Mitangeklagter Dardan R. einen 35-Jährigen vor einer Diskothek in Saarbrücken zusammengeschlagen hatte – mit voller Wucht gegen den Kopf des Opfers trat. Dardan R. verurteilte das Gericht zu einem Jahr und zehn Monaten Gefängnis auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung, so die „Saarbrücker Zeitung“.

Das Opfer erlitt bei der Attacke im Juni 2018 so schwere Verletzungen, dass es dauerhaft ein Pflegefall bleiben wird.

Täter und Opfer stritten sich

Der Attacke ging einige Wochen zuvor eine Streiterei zwischen R. und dem Geschädigten voraus, so die Anklage der Staatsanwaltschaft. Demnach war das Opfer Türsteher der Diskothek „Blau“ und verwehrte Dardan R. den Einlass. Darüber sei R. verärgert gewesen.

In der Nacht vor der Tat seien beide dann erneut in der Disco „Seven“ aufeinander getroffen. Hier habe der Verurteilte sein späteres Opfer verbal angegriffen.

Wenige Stunden nach diesem Aufeinandertreffen sahen sich Dardan R. und der Geschädigte zufällig auf dem Beethovenplatz. Erneut kam es zu einer Streiterei, bei dem das spätere Opfer R. einen Schlag ins Gesicht versetzte.

R. soll Unterstützer gesammelt haben

R. habe daraufhin Rachegelüste entwickelt und sei in eine nahegelegene Shisha-Bar gegangen, um dort Unterstützer für einen Angriff zu finden. Hier traf R. auf den späteren Treter Florian J. Die beiden machten sich zusammen mit weiteren Begleitern auf den Weg und fanden das spätere Opfer vor dem „Soho“.

Nach einer verbalen Streitigkeit eskalierte die Situation hier: R. schlug dem 35-Jährigen mit Faust oder Ellenbogen mit voller Wucht ins Gesicht, so die Anklage. Der Geschädigte ging sofort bewusstlos zu Boden. Florian J. habe ihm dann, ebenso mit voller Wucht, einen Fußtritt gegen den Kopf versetzt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Laut „SZ“ will die Verteidigung von Florian J. Revision einlegen.

Verwendete Quellen:
• Saarbrücker Zeitung
• eigene Berichte