Überblick: Diese Quarantäne-Regeln gelten fortan im Saarland
Wenn der Corona-Schnelltest positiv ausfällt, sollten Betroffene umgehend Maßnahmen ergreifen. Zunächst muss die mögliche Infektion mit einem PCR-Test überprüft werden. Ist das Ergebnis auch hier positiv, müssen die Getesteten sofort nach Erhalt des Ergebnisses auf direktem Weg in Quarantäne. Diese dauert üblicherweise 14 Tage. Wer sich trotz einer nachgewiesenen Infektion nicht in Quarantäne begibt, könnte das teuer bezahlen. Es drohen Bußgelder von bis zu 25.000 Euro. Was im Falle eines positiven PCR-Tests zu tun ist:
Immer Schritt 1: Gesundheitsamt informieren
In jedem Fall müssen Betroffene im ersten Schritt das Gesundheitsamt informieren. Dieses benötigt Angaben zu Kontaktpersonen und Symptomen. Insbesondere Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns sind dabei relevant. Darüber hinaus sollten positiv Getestete Arbeitgeber und Kontaktpersonen selbst in Kenntnis setzen.
Geimpfte und Genesene können sich nach fünf Tagen „freitesten“
Sofern die Infektion ohne Symptome einhergeht, besteht die Möglichkeit, die Quarantäne vorzeitig zu beenden. Allerdings gilt das nur für vollständig Geimpfte oder Genesene. Diese können frühestens am fünften Tag nach dem Erhalt des positiven Ergebnisses einen weiteren PCR-Test durchführen lassen. Ist dieser negativ, so müssen die Betroffenen die Ortspolizeibehörde verständigen und können die Quarantäne verlassen. Für Ungeimpfte, die positiv getestet wurden, besteht diese Möglichkeit nicht.
Ungeimpfte Mitbewohner:innen von Infizierten müssen in Quarantäne
Wer mit einer positiv getesteten Person in einem Haushalt lebt und keine Immunisierung erhalten hat, muss für zehn Tage in Quarantäne. Aus dieser können sich die Ungeimpften dabei frühestens fünf Tage nach Beginn der Absonderung per PCR-Test freitesten. Nach sieben Tagen ist das auch mit einem Schnelltest an einer offiziellen Stelle möglich. In jedem Fall müssen die Betroffenen jedoch das zuständige Gesundheitsamt über den negativen Nachweis informieren.
Geimpfte im gleichen Haushalt müssen Test durchführen
Geimpfte ohne Symptome, die mit einer infizierten Person zusammen leben, müssen nicht in Quarantäne. Die Ausnahme gilt für nicht-verbreitete Virusvarianten. Die Mitbewohner:innen sind allerdings verpflichtet, einen Test durchzuführen, sofern sich Symptome aufweisen.
Verwendete Quellen:
– Pressemitteilung des Gesundheitsministeriums