Veranstaltungen und private Feiern nur noch eingeschränkt erlaubt

Bund und Länder haben am heutigen Donnerstag (2. Dezember 2021) einheitliche Corona-Maßnahmen für ganz Deutschland beschlossen. Diese betreffen insbesondere Ungeimpfte. Bei privaten Feiern und Veranstaltungen müssen sich jedoch alle einschränken.
Auch Privatpartys sind ab einer hohen Inzidenz nur noch mit Einschränkungen erlaubt. Symbolfoto: Pexels
Auch Privatpartys sind ab einer hohen Inzidenz nur noch mit Einschränkungen erlaubt. Symbolfoto: Pexels

Bundesweit sollen bald einheitliche Beschlüsse zur Bekämpfung der Coronapandemie gelten. Bund und Länder haben sich auf schärfere Corona-Regeln geeinigt, die unter anderem ein Böllerverbot und Kontaktbeschränkungen beinhalten.

Aber auch für Veranstaltungen gelten bald neue Einschränkungen. So soll es künftig eine Obergrenze für Events in geschlossenen Räumen geben. Höchstens 30 bis 50 Prozent der Fläche dürfen ausgelastet sein. Maximal sind 5.000 Personen erlaubt.

Darüber hinaus gibt es in Regionen, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz 350 überschreitet, auch für Privatfeiern Restriktionen. In Innenräumen sind dann nur noch maximal 50 Menschen gestattet, außen sind 200 zulässig. „Größere Feierlichkeiten privater Natur sind nun wahrlich nicht angezeigt, bei derart hohen Zahlen“, erklärte der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans in einem Statement im Anschluss an die Beratungen.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presseagentur
– Statement von Tobias Hans