Vergewaltigungsvorwürfe gegen Mitarbeiter der Saar-SPD: Prozess vor dem Landgericht startet

Am heutigen Dienstag (6. September 2022) ist vor dem Landgericht Saarbrücken der Prozess gegen einen 30-jährigen Mitarbeiter der SPD-Landtagsfraktion gestartet. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, vor fünf Jahren seine damalige Freundin vergewaltigt zu haben. Bei dem Opfer handelt es sich um eine namhafte Grünen-Politikerin.
Gegen einen 30-jährigen Mitarbeiter der saarländischen SPD-Landtagsfraktion werden schwere Vorwürfe erhoben. Symbolfoto: picture alliance / Patrick Seeger/dpa | Patrick Seeger
Gegen einen 30-jährigen Mitarbeiter der saarländischen SPD-Landtagsfraktion werden schwere Vorwürfe erhoben. Symbolfoto: picture alliance / Patrick Seeger/dpa | Patrick Seeger

Prozess gegen Mitarbeiter der Saar-SPD-Landtagsfraktion wegen mutmaßlicher Vergewaltigung

Am heutigen Dienstagmorgen (6. September 2022) hat der Prozess gegen einen 30-jährigen Mitarbeiter der SPD-Landtagsfraktion vor dem Landgericht Saarbrücken begonnen. Dem 30-Jährigen wird vorgeworfen, dass er vor fünf Jahren seine damalige Freundin vergewaltigt haben soll. Bei der Ex-Freundin und damit dem mutmaßlichen Opfer handelt es sich um eine namhafte, saarländische Grünen-Politikerin. Diese beschuldigt den SPD-Mitarbeiter, sie im Jahr 2017 zweimal zum Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben.

Grünen-Politikerin macht Vergewaltigungsvorwürfe im Jahr 2020 publik

Die Grünen-Politikerin machte die Vorwürfe Ende August 2020 publik und erstattete Strafanzeige. In einem Beitrag auf dem Kurznachrichtendienst Twitter teilte die heute 27-Jährige mit, dass sie ihren Vergewaltiger angezeigt habe und für die Wahrheit kämpfen werde.

Saar-SPD-Mitarbeiter bestreitet Tatvorwürfe

Der Mitarbeiter der saarländischen SPD-Landtagsfraktion bestreitet die Vergewaltigungsvorwürfe. Er gab an, dass er seine damalige Freundin niemals zu sexuellen Handlungen gezwungen habe. Vielmehr seien die sexuellen Begegnungen ausnahmslos einvernehmlich gewesen, so der 30-Jährige. Ob der SPD-Mitarbeiter bei seinen Angaben lügt, soll jetzt das Landgericht Saarbrücken klären.

Glaubwürdigkeitsgutachten könnte Prozessausgang maßgeblich mitbestimmen

Im Fokus der Wahrheitsfindung stehen dabei natürlich auch die Schilderungen der Grünen-Politikerin. Die 27-Jährige wurde am Dienstag in nicht öffentlicher Sitzung zu den damaligen Vorfällen befragt. Dabei blieb die Frau nach einem Bericht des „Saarländischen Rundfunks“ konsistent hinsichtlich ihrer Anschuldigungen. Da in dem Prozess letztlich Aussage gegen Aussage steht, könnte das Gutachten einer Aussagepsychologin zur Glaubhaftigkeit der Angaben des mutmaßlichen Opfers den Prozessausgang maßgeblich mitbestimmen.

Verwendete Quellen:
– Berichte der „SZ“ und des „SR“
– eigene Recherche