Vergewaltigungsvorwürfe: Landgericht Saarbrücken spricht SPD-Mitarbeiter frei
Freispruch im Vergewaltigungsprozess
Im Prozess gegen einen Mitarbeiter der SPD-Landtagsfraktion erfolgte am Landgericht Saarbrücken heute der Freispruch für den Angeklagten. Diesen hatte die Staatsanwaltschaft bereits am Freitag beantragt. Dem 30-Jährigen wurde vorgeworfen, eine Grünen-Politikerin vergewaltigt zu haben.
Taten konnten aus Mangel an Beweisen nicht nachgewiesen werden
Wie der SR berichtet, begründete der vorsitzende Richter das Urteil damit, dass dem Angeklagten im Prozess die Taten nicht nachgewiesen werden konnten. Demnach mangelte es an Beweisen. So habe das Gericht nicht klären können, ob der Geschlechtsverkehr einvernehmlich gewesen war oder nicht. Nach dem Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ sei dieser daher freizusprechen.
Bewusste Falschaussage der Grünen-Politikerin ausgeschlossen
Eine Gutachterin schloss eine bewusste Falschaussage der Grünen-Politikerin aus. Das Gericht hielt es jedoch nicht für unmöglich, dass sie die unangenehmen sexuellen Erfahrungen unbewusst erst im Nachhinein als Vergewaltigung gewertet hatte. Die junge Frau hatte ihren Ex-Partner etwa anderthalb Jahre nach ihrer Trennung wegen zwei Fällen von Vergewaltigung angezeigt, die sich Ende 2017 ereignet haben sollen. Der Beschuldigte hatte die Vorwürfe bestritten.
Noch ist unklar, ob die Grünen-Politikerin Revision einlegen will.
Verwendete Quellen:
– Saarländischer Rundfunk