Vollverschleierung an Schulen im Saarland: Bildungsministerium will Gesetz ändern
Anlass für die Gesetzesänderung im Saarland ist eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Hamburg. Dort untersagte eine Schule einer 16-Jährigen vollverschleiert zum Unterricht zu erscheinen. Die Mutter der Schülerin ging vor Gericht gegen eine entsprechende Anordnung vor.
Oberverwaltungsgericht entscheidet gegen Niqab-Verbot
Dort bekam sie Recht: Auf Grundlage der Glaubensfreiheit ist es der Jugendlichen weiterhin erlaubt mit Niqab zur Schule zu gehen. Ohne eine gesetzliche Verankerung sei ein solches Verbot nicht rechtens. Der Hamburger Senat plant nun ein entsprechendes Gesetz zu schaffen und die Vollverschleierung an Schulen zu untersagen.
Saarland plant Verbot, um Kommunikation zu gewährleisten
Neben weiteren Bundesländern wie etwa Rheinland-Pfalz will sich auch das Saarland dem Verbot anschließen. In einer Pressemitteilung erklärt Bildungs- und Kulturministerin Christine Streichert-Clivot: „Maßgeblich ist für uns immer, dass an unseren Schulen in jedem Fall eine funktionierende Kommunikation von Angesicht zu Angesicht sichergestellt ist und Grundrechte gewahrt sind.“
Eine solche Kommunikation bedeute auch die Gestik und Mimik der Schülerinnen und Schüler wahrnehmen zu können. Bei Niqab und Burka etwa ist dies nicht gegeben.
Bislang keine vollverschleierten Schülerinnen im Saarland
Daher werde das Ministerium nun eine Gesetzesänderung vorbereiten, „um die Sicherstellung einer funktionierenden Kommunikation“ auszugestalten. Bislang gab es im Saarland allerdings noch keinen einzigen Fall, in dem das Gesetz nötig geworden wäre. Keine Schülerin erschien hier bisher vollverschleiert im Unterricht.
Verwendete Quellen:
– Pressemitteilung des Bildungsministeriums
– eigene Recherche