War betrunkener Todesfahrer von Saarbrücken schuldunfähig?
Das Landgericht in Saarbrücken verhandelt am Donnerstag (21. Juni) erneut gegen einen Lkw-Fahrer, der im September 2016 betrunken einen Fahrradfahrer in Saarbrücken überfahren hatte. Wegen fahrlässiger Tötung war der 27-Jährige im Juni 2017 zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden.
Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil auf die Revision des Angeklagten im April hinsichtlich des Strafmaßes aufgehoben. Der BGH hatte beanstandet, so eine Sprecherin des Landgerichts, dass das Landgericht trotz der erheblichen Alkoholisierung des Angeklagten (3,05 Promille) nicht von einer verminderten Schuldfähigkeit ausgegangen war. Zur Frage der Schuldfähigkeit des Angeklagten werden am Donnerstag daher nochmals Zeugen und Sachverständige vernommen.
Laut Anklage war der damals 26-jährige Speditionsfahrer mit einem Sattelschlepper Richtung Innenstadt unterwegs und infolge erheblichen Alkoholgenusses fahruntüchtig. Trotz Rotlichts soll er dann in einen Kreuzungsbereich eingefahren sein und den Radfahrer frontal erfasst, überrollt und 350 Meter mitgeschleift haben. Das 28-jährige Unfallopfer verstarb sofort an der Unfallstelle.
Der Angeklagte soll die Unfallstelle verlassen und weiter durch die Stadt gefahren sein, wobei er erhebliche Schäden verursacht und weitere Menschen gefährdet haben soll. Aufgrund überhöhter Geschwindigkeit kollidierte er schließlich in der Nähe des Hauptbahnhofes mit den Stützpfeilern eines Gebäudes. Hierdurch kam der Lkw zum Stehen.
Für den Revisions-Prozess ist nur ein einziger Verhandlungstag angesetzt. Mit einem Urteil ist nach Einschätzung der Gerichtssprecherin am späteren Nachmittag zu rechnen.
Wir hatten über die Todesfahrt berichtet
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24. September 2016: Nach tödlichem Unfall in Saarbrücken: Geisterfahrrad mahnt und warnt
8. März 2017: Prozess gegen Todesfahrer von Saarbrücken beginnt
29. März 2017: Todesfahrer von Saarbrücken soll Radler vorsätzlich umgebracht haben
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9. Juni 2017: Fahrlässige Tötung: Nach Horror-Unfall muss Lkw-Fahrer jetzt hinter Gitter
17. April 2018: Jetzt doch mildere Strafe für verurteilten Trucker?