Wegen Feinstaubbelastung: Feuerwerksverbot auch in Saar-Innenstädten?
Feinstaubbelastung, Verletzungsgefahr, bleibender Müll. Das sind die Kehrseiten der sonst so schillernden Feuerwerkskörper, die vor allem in der Nacht zu Neujahr weltweit zu sehen sind. In einigen deutschen Innenstädten, beispielsweise Hannover, wurde das Zünden von Raketen, Böllern und Co. zum Jahreswechsel jedoch verboten. Wäre eine solche Einschränkung auch für das Saarland denkbar?
Zumindest in Saarbrücken und Ottweiler nicht. Das geht aus einem Bericht der „Saarbrücker Zeitung“ (SZ) hervor. In beiden Städten werde die erhöhte Feinstaubbelastung als einzelnes Ereignis gesehen. Und laut einer gesetzlichen Grundlage dürfen Städte einen Grenzwert an Feinstaub sogar 35 Mal pro Jahr überschreiten, sagte der Pressesprecher der Stadt Saarbrücken zur „SZ“. Davon sei die saarländische Landeshauptstadt „2018 wieder ‚weit entfernt‘ gewesen.“ Und auch in Ottweiler heißt es, die Messungen von Silvester würden „keine repräsentative Aussage für die gesamte Stadt“ besitzen.
Das Umweltbundesamt weist in Zusammenhang mit dem Verbot auf die Gefahren von Feinstaub hin. Das Einatmen kann beispielsweise zu einer „vorübergehenden Beeinträchtigung der Atemwege führen“. Herz-Kreislauf-Probleme oder Atemwegserkrankungen können „in extremen Fällen“ durch Feinstaubbelastung hervorgerufen werden.